Schlappe für US-Musikindustrie vor Gericht

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Nach deutschem Recht hätte ein Gericht bei vergleichbaren Vorwürfen wohl anders entschieden als Richter Karas. Mit dem ersten Korb der Urheberrechtsnovelle war ausdrücklich ein "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" ins Urheberrecht eingeführt worden. Laut Paragraf 19a des Gesetzes ist das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung [...] das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist."

Diese Bestimmung war im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (RL 2001/29/EG) ins deutsche Recht eingeführt worden. In der Richtlinie führte die EU-Kommission seinerzeit dazu aus: "Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung von Schutzgegenständen nach Artikel 3 Absatz 2 sollte dahin gehend verstanden werden, dass es alle Handlungen der Zugänglichmachung derartiger Schutzgegenstände für Mitglieder der Öffentlichkeit umfasst, die an dem Ort, an dem die Zugänglichmachung ihren Ursprung nimmt, nicht anwesend sind; dieses Recht gilt für keine weiteren Handlungen."

Die Richtlinie ihrerseits diente der europaweit einheitlichen Umsetzung zweier WIPO-Verträge von 1996, des WIPO-Urheberrechtsvertrages (WCT) und des WIPO-Vertrages über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Im WCT findet sich in Artikel 8 ein "Recht der Kommunikation an die Öffentlichkeit", demzufolge "die Urheber literarischer und künstlerischer Werke das ausschließliche Recht erhalten sollen, jede Kommunikation ihrer Werke, drahtgebunden oder drahtlos, zu autorisieren, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Werke [...]".

Die USA hat die WIPO-Verträge ebenfalls ratifiziert und mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) von 1998 in US-Recht umgesetzt. Sollte die Entscheidung von Richter Karas Bestand haben, würde das bedeuten, dass die USA ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der WIPO-Verträge nicht vollständig nachgekommen sind. In Verfahren von Elektra und anderen gegen Barker hatte sich die US-Regierung verständlicherweise auf die Seite der Tonträgerhersteller gestellt und ausdrücklich deren "making available"-Argumentation unterstützt. Die Entscheidung von Richter Karas birgt insofern explosives Potenzial. [von Robert A. Gehring]

 Schlappe für US-Musikindustrie vor Gericht

Tantalus 03. Apr 2008

Maja, so schwer ist der Satz hier meiner Meinung nach auch ohne "Fachjuristisch...

verwirrt 03. Apr 2008

http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200804023548.html

Galvatron 03. Apr 2008

Genau, und alle anderen Gesetzen wurden von Menschen gemacht, und Menschen sind fehlbar.

Egon Blader 03. Apr 2008

Statt kurz zu antworten, gibt's hier auf ernsthafte Fragen auch nur Datenmüll

Autobahn geht... 03. Apr 2008

Die 10 Gebote findest du in jeder handelsüblichen Bibel in irgendeinem der Bücher Moses...

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