Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Speicherung zulässig, Übermittlung an Strafverfolger aber nur als Ausnahme

Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.

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Wie die Verfassungsrichter feststellten, darf die Karlsruher Kammer das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes nur mit großer Vorsicht aussetzen. Daher wurde nun im Eilverfahren noch keine Entscheidung gefällt, ob die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Internetverbindungen sowie E-Mails generell zulässig ist.

Die in §113b des Telekommunikationsgesetzes geregelte Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden schränkte das Gericht jedoch stark ein. Sie darf bis auf weiteres nur bei der Verfolgung von schweren Straftaten erfolgen und auch nur dann, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre", erklärten die Verfassungsrichter. Sie verwiesen dabei auf den § 100a der Strafprozessordnung, welcher die schweren Straftaten wie Mord, Hochverrat, Raub, aber auch Computerbetrug genauer definiert.

Sofern für solche Tatbestände kein Verdacht besteht, müssen die Provider die Daten zwar weiterhin speichern, dürfen sie aber auch auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden nicht an diese übermitteln. Eine Aussetzung der Speicherungspflicht selbst lehnten die Verfassungsrichter ab, da nur durch die Speicherung selbst kein Nachteil für den Bürger entstehe - erst durch die Übermittlung und Auswertung.

Die Karlsruher Richter gaben in ihrem Beschluss zudem der Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2008 über die praktische Anwendung der Vorratsdatenspeicherung und deren Einschränkung Bericht zu erstatten. Erst danach will das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit der Methode an sich entscheiden.

Der Eilantrag gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung kam durch einen Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zustande, den mehr als 30.000 Bundesbürger unterzeichnet hatten.


Youssarian 21. Mär 2008

Als nächstes forderst Du dann auch die Tarnkappe, damit niemand in Deinem Dorf sehen...

Youssarian 20. Mär 2008

Die sogenannten "Tauschbörsen". Das war ja einfach!

mmmm 20. Mär 2008

Das sind noch immer *meine* Daten, die *ich* produziert habe. Da braucht niemand was...

belugs 20. Mär 2008

Kann ich http://forum.golem.de/read.php?23895,1256139,1256408#msg-1256408 Gruß

BSDDaemon 20. Mär 2008

Hier geht es nur um einen Eilentscheid bis die Sache als Ganzes verhandelt wird. Genau...

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TimmBlog / 21. Mär 2008

Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt

Der güldene Blog / 19. Mär 2008

Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt

KRiZZi's BLoG / 19. Mär 2008

Erste Erfolge

DOBSZAY's Ansichten und Einsichten / 19. Mär 2008

Schlag gegen Vorratsdatenspeicherung

Prapagonda / 19. Mär 2008

Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt

politik.zweiterklasse.de / 19. Mär 2008

BVerfGG schränkt VDS in Eilmeldung ein



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