Bundesregierung will besseren Schutz vor Telefonwerbung

Wechsel des Telefonanbieters nur noch mit schriftlicher Bestätigung?

Die Bundesregierung will den Schutz von Verbrauchern vor unerwünschter Telefonwerbung verbessern. Zwar ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern schon heute ohne deren Einwilligung ausdrücklich verboten, unseriöse Firmen setzen sich aber immer wieder über dieses Verbot hinweg. Die Bundesregierung will daher die Durchsetzung des geltenden Rechts vereinfachen.

Anzeige

So sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten an die Hand bekommen, um Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen sollen künftig widerrufen werden können. Bislang gibt es hier kein Widerrufsrecht. So ist es bereits bei anderen Verträgen, die Verbraucher im Wege des so genannten Fernabsatzes über das Telefon geschlossen haben.

Künftig soll ein Widerruf möglich sein, unabhängig davon, ob der Werbeanruf unerlaubt war oder nicht. Die Widerrufsfrist soll abhängig von den Umständen des Einzelfalls zwei Wochen oder einen Monat betragen und beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat, heißt es in der Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zudem sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Damit soll verhindert werden, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.

Zudem muss bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer übertragen werden. Heute werden viele unerwünschte Werbeanrufe nicht verfolgt, da sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat, da die Unternehmen in der Regel ihre Rufnummer unterdrücken. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.

Besonderes Augenmerk wurde auf den Wechsel des Telefonanbieters gelegt. Hier sollen Verbraucher künftig besser vor "untergeschobenen Verträgen" geschützt werden: Sowohl bei einem Wechsel des Anbieters als auch bei einer Änderung der Betreibervorauswahl (Preselection) muss der neue Vertragspartner künftig in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat.

Erst dann wird der Telefonanschluss auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt. Derzeit muss ein Telefonanschluss schon dann umgestellt werden, wenn der neue Telefondienstanbieter nur behauptet, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. In einer beträchtlichen Anzahl von Fällen sei es dabei zu Missbräuchen gekommen.

An dieser Regelung stören sich allerdings die Konkurrenten der Deutschen Telekom: Sie drängen darauf, dass auch in Zukunft die Möglichkeit besteht, Verträge im Rahmen eines Telefonats verbindlich abzuschließen. Die Pläne der Bundesregierung seien ein "eklatanter Eingriff in die Vertragsfreiheit und verhindert die grundsätzliche Möglichkeit, Verträge zukünftig auch mündlich weiterhin abschließen zu können", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).


domsan 13. Mär 2008

Wusste doch Vorratsdatenspeicherung ist für was gut! Schließlich verursachen diese...

Tritop 13. Mär 2008

Wenn die Regierung wirklich die Verbraucher schützen wollte, könnte das einfach dadurch...

StefanT. 13. Mär 2008

Wir haben inner Firma ne 0800 Hotline, da sehe ich im Webinterface auch alle Nummern...

lsdjl 13. Mär 2008

Mindestens der Telefonanbieter kann das ermitteln, dass bei dir keine Rufnummer angezeigt...

dsip 13. Mär 2008

Naja, mit Datum und Uhrzeit kann die Polizei schon mal bei der Telekom (oder wem auch...

Kommentieren


Kartenlegen / 04. Aug 2008

Neue Regeln für Telefonwerbung

stohl.de / 13. Mär 2008

Verbrauchern und die Telefonwerbung

Das Abzocke Blog / 12. Mär 2008

Mehr Schutz gegen Telefonwerbung

H725.de / 12. Mär 2008

Telefonwerbun



Anzeige
  1. Webentwickler PHP / MySQL (m/w)
    Guest-One GmbH, Wuppertal
  2. Technical Consultant Mobile Anwendungen (m/w)
    BayWa AG, München
  3. Junior Test Engineer (m/w)
    NDS GmbH, Unterföhring
  4. IT-Prozessmodelliererin/IT-P- rozessmodellierer
    Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  2. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  3. Spielebranche

    Diskussion über "stinkende Gamer"

  4. Desktop-Roadmap

    Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

  5. Samsung Galaxy Tab 2

    7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 188 | letzter Beitrag 04:17 Uhr

  3. Kommentare: 178 | letzter Beitrag 13.02. 22:01

  4. Kommentare: 116 | letzter Beitrag 13.02. 18:47

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 13.02. 16:40

Mehr


  1. Jugendschutz

    Filtersoftware von Jusprog und Telekom staatlich anerkannt

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Deutsche Post

    Zusatzfunktionen beim E-Postbrief dauern länger

  4. Gnome

    Neue Spezifikation für Fensterlayout

  5. Samsung Galaxy Tab 2

    7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

  6. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  7. Appmenu Runner

    Head-Up Display auch in KDE

  8. Galaxy S2 mit Android 2.3.6

    Update wegen Abstürzen zurückgezogen?

  9. Fair Labor Association

    Apple lässt Foxconn überprüfen

  10. 802.11ac

    Broadcom will Chips für Gigabit-WLAN noch 2012 liefern



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Cloud Mobile: Acer plant Smartphone mit Android 4.1 und eigener Cloud
Cloud Mobile
Acer plant Smartphone mit Android 4.1 und eigener Cloud

MWC 2012 Auf dem Mobile World Congress will Acer ein Smartphone mit Android 4.1 und 1,5-GHz-Dual-Core-Prozessor vorstellen. Das Cloud Mobile greift auf einen Acer-eigenen Cloud-Dienst zurück, über den Filme und Musik auf mobile Geräte übertragen werden können.

  1. Motorola Defy Mini Android-Smartphone mit IP67-Zertifizierung kommt im März
  2. Android-Smartphone Motorola bringt Motoluxe erst im März für 280 Euro
  3. HTC WLAN-Sicherheitsloch in Android-Smartphones

Apple-Tablet: iPad 3 wird angeblich in der ersten Märzwoche vorgestellt
Apple-Tablet
iPad 3 wird angeblich in der ersten Märzwoche vorgestellt

Nicht im Februar, aber Anfang März wird Apple sein nächstes iPad vorstellen, meldet All Things Digital, das Blog des Wall Street Journal.

  1. QXGA-Display iPad 3 mit 2.048 x 1.536 Pixeln?
  2. Gerüchte iPad 3 mit LTE, Quad-Core-CPU und Retina-Display
  3. Apple Künftige iPads vermutlich mit IGZO-LCDs

Joseph Weizenbaum: Inseln der Vernunft im Meer des Unsinns
Joseph Weizenbaum
Inseln der Vernunft im Meer des Unsinns

In der globalisierten Welt müssten Wissenschaft und Wirtschaft enorme Verantwortung übernehmen, sagte der Informatiker Joseph Weizenbaum. Enden könne das im totalen Kollaps - wenn sich nicht aus den Inseln der Vernunft "in einem riesigen Meer von Unsinn und Blödsinn" irgendwann ein Kontinent bilde.


Zum Artikel