Bundesrat will Position der Rechteinhaber in der EU stärken

Empfehlungen zu EU-Mitteilung über kreative Inhalte

Der Bundesrat plant, in seiner 842. Sitzung am kommenden Freitag Empfehlungen zur "Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften [...] über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" von 2007 zu verabschieden. Darin enthalten: Eine Befürwortung von DRM-Systemen und eine Ablehnung für gebietsübergreifende Lizenzen.

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Zu Beginn des Jahres veröffentlichte die EU-Kommission im Anschluss an eine 2006 durchgeführte, öffentliche Konsultation eine Mitteilung über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt. Diese Mitteilung diente der Vorbereitung weiterer Maßnahmen zur Förderung der "Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und der grenzüberschreitenden Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte".

In der Mitteilung stellte die EU-Kommission unter anderem fest: "Der Mangel an kreativen Inhalten für die Online-Verbreitung und das Fehlen einer aktiven Vergabe von Lizenzrechten für neue Plattformen behindern die Entwicklung von Diensten für Online-Inhalte nach wie vor beträchtlich." Den Mangel sah die Kommission unter anderem Befürchtungen der Rechteinhaber geschuldet, "die Kontrolle zu verlieren, denn illegale Kopien im digitalen Umfeld haben sich als höchst schädlich erwiesen." Statt die Inhalte für die Online-Verwertung zu lizenzieren, würden die Rechteinhaber sie deshalb lieber ganz zurückhalten.

Weitere Probleme für die Lizenzierung sah die Kommission in rechtlichen Unsicherheiten durch "Konflikte mit bereits gewährten Rechten für Hauptnutzungsformen" und die hohen "Transaktionskosten für die Abgeltung von Rechten" besonders bei "verwaisten Werken", "[...] deren Rechteinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln oder aufzufinden sind".

Zur Lösung der Konflikte schlug die EU-Kommission einerseits "gebietsübergreifende Lizenzierung für kreative Inhalte" vor, wie sie im Bereich der Musikindustrie für die Online-Lizenzierung bereits eingeführt wurde. Um den Rechteinhabern hinsichtlich des Risikos nicht autorisierter Vervielfältigungen entgegenzukommen, schlug die Kommission vor, auf Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) zu setzen. Dabei betonte sie die Bedeutung von Interoperabilität und Transparenz: "Eine verbesserte Interoperabilität der DRM-Systeme würde die Intensität des Wettbewerbs und die Verbraucherakzeptanz verbessern, die eine Voraussetzung für die Generalisierung der Online-Verbreitung kreativer Inhalte sind. Für die Verbraucher bedeutet DRM-Interoperabilität, dass sie mit unterschiedlichen Geräten den gleichen Online-Abruf-Dienst nutzen können. Für die Produzenten oder Zusammensteller von Inhalten bedeutet Interoperabilität, dass sie nicht auf einen Distributionskanal angewiesen sind, der eine Kontrolle über den Marktzugang ausübt."

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oli_s_ 11. Mär 2008

Du vergißt daß 90% der Popmusik zur Zeit nicht von Künstlern "erfunden" wird, sondern...

Künstler 11. Mär 2008

Vom Verwerten alleine werden auch keine neuen Werke geschaffen. Wo steht eigentlich...

Künstler 11. Mär 2008

Früher konnte er. Heute tut er nur, was andere auch können. Überzogene Schutzrechte sind...

Künstler 11. Mär 2008

Richtig. Man liest nur von Verwertung. Nichts von den Künstlern. Im Gegenteil, die sollen...

wurs 11. Mär 2008

Ja nee is klar. Die lassen sich von den Täumen der MI einlullen und verkaufen dies noch...

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