Bundesrat will Position der Rechteinhaber in der EU stärken

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Zur Bekämpfung von "Piraterie und nicht autorisiertem Bereitstellen und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte" hielt die Kommission es für sinnvoll, "Kooperationsverfahren ("Verhaltenskodex") zwischen Zugangs-/Diensteanbietern sowie Rechteinhabern und Verbrauchern anzuregen".

Der Bundesrat befürwortet jetzt im Entwurf für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission grundsätzlich den Einsatz von DRM: "Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass DRM-Systeme geeignete Möglichkeiten bieten, Rechteinhaber zu schützen und einen wohlverstandenen Ausgleich zum Informationsbedürfnis der Verbraucher und Verbraucherinnen herzustellen." Dass die Nutzer DRM überwiegend ablehnen und die Rechteinhaber zunehmend darauf verzichten, sieht der Bundesrat "neben fehlender Interoperabilität auch Fragen des Datenschutzes sowie - generell - dem erschwerten Zugang" geschuldet.

Die Schlussfolgerung daraus: "Die weitere Entwicklung in diesem Bereich sollte abgewartet werden." Im Hinblick auf das Bildungssystem sollten DRM-Systeme "nur im angemessenen Umfang zur Anwendung kommen". Was "angemessen" wäre, lässt der Bundesrat weitgehend offen und spielt den Ball an die EU-Kommission zurück.

Was die Frage der "Internetpiraterie" angeht, teilt der Bundesrat "die Auffassung der Kommission, dass es sich bei der Internetpiraterie um ein zentrales Problem bei der digitalen Verwertung von geschützten Werken handelt." Als Voraussetzung zur Problemlösung müssten laut Bundesrat "den Rechteinhabern effektive Maßnahmen ermöglicht werden, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Dazu gehören unter anderem ein Schadenersatzanspruch, der nicht lediglich dazu führt, dass der Verletzer die einfache Lizenzgebühr zu zahlen hat, und insbesondere ein praktikabler - und erfüllbarer - zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern."

Nach der EuGH-Entscheidung im Fall Promusicae gegen Telefonica steht es den Mitgliedstaaten grundsätzlich offen, einen solchen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im jeweiligen nationalen Recht zu schaffen, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Die Ansprüche der Rechteinhaber dürfen laut EuGH nicht auf Kosten des Schutzes der Grundrechte der Internetnutzer einseitig stärker gewichtet werden.

Überhaupt nicht auf Linie der EU-Kommission ist der Bundesrat in der Frage der verwaisten Werke: "Hohe Transaktionskosten können für sich genommen keine Rechtfertigung dafür sein, geschützte Werke ohne Zustimmung der Urheber zu nutzen. Das gilt nicht nur im Hinblick auf vermögensrechtliche Interessen der Urheber, sondern auch zur Wahrung ihrer urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse. Dass Werke wirtschaftlich oder gesellschaftlich 'unproduktiv' sind, ändert hieran nichts." Zumindest fordert der Bundesrat, "ein Widerspruchsrecht des Urhebers" als "Sicherung" vorzusehen.

Auch beim Kommissionsvorschlag für länderübergreifende Lizenzen für Inhalte sperrt sich der Bundesrat. Er will stattdessen die Kooperation zwischen nationalen Verwertungsgesellschaften stärken: "Ein Ausbau dieses Systems würde eine länderübergreifende Lizenzierung des Repertoires aller beteiligten Verwertungsgesellschaften ermöglichen, wie es bereits bei bestimmten Nutzungsformen (Simulcasting/Webcasting) im Hinblick auf die Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern der Fall ist. [...] Hintergrund ist, dass der Verzicht auf Gegenseitigkeitsverträge dazu führen würde, dass kleinere nationale Verwertungsgesellschaften in ihrer Existenz bedroht wären. Dies hätte aber unmittelbare Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt in Europa."
[von Robert A. Gehring]

 Bundesrat will Position der Rechteinhaber in der EU stärken

oli_s_ 11. Mär 2008

Du vergißt daß 90% der Popmusik zur Zeit nicht von Künstlern "erfunden" wird, sondern...

Künstler 11. Mär 2008

Vom Verwerten alleine werden auch keine neuen Werke geschaffen. Wo steht eigentlich...

Künstler 11. Mär 2008

Früher konnte er. Heute tut er nur, was andere auch können. Überzogene Schutzrechte sind...

Künstler 11. Mär 2008

Richtig. Man liest nur von Verwertung. Nichts von den Künstlern. Im Gegenteil, die sollen...

wurs 11. Mär 2008

Ja nee is klar. Die lassen sich von den Täumen der MI einlullen und verkaufen dies noch...

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