EPA soll Zuständigkeit für EU-Patent erhalten

Neue Vorschläge zum EU-Gemeinschaftspatent

Die slowenische EU-Ratspräsidentschaft hat neue Vorschläge zur Erteilung eines Gemeinschaftspatents vorgelegt. Die Kosten und die Komplexität der Übersetzungen sollen im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen niedrig gehalten werden.

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Die slowenische Ratspräsidentschaft legte Ende Februar ein neues Arbeitspapier zur Regelung offener Fragen bei der Anmeldung und Erteilung eines noch zu schaffenden EU-Gemeinschaftspatents vor. Zusammen mit dem Anfang Februar vorgelegten und Ende Februar 2008 überarbeiteten Vorschlag zur Ausgestaltung einer EU-Patentgerichtsbarkeit lassen die Initiativen den klaren Willen der Ratspräsidentschaft erkennen, die leidige Patentfrage noch in diesem Jahr zu lösen - jetzt oder nie. Die unterbreiteten Vorschläge bergen dabei explosives Potenzial.

In dem neuen Arbeitspapier werden laut Titel die Fragen der Übersetzung von Patentansprüchen und der Verteilung von Einnahmen der Patentämter in den Mittelpunkt gestellt. Aus Sicht der EU-Kommission wäre ein Gemeinschaftspatent die "kostengünstigste und rechtssicherste Antwort auf die Herausforderungen, mit denen sich Europa auf den Gebieten der Patente und der Innovation konfrontiert sieht".

Erst auf den zweiten Blick erschließt sich die ganze Tragweite der Vorschläge. So heißt es auf Seite 8 des Dokuments: "Die Gebühren würden an das Europäische Patentamt (EPA) zu zahlen sein, das für die Erteilung des Gemeinschaftspatents zuständig wäre. Das EPA würde 50 Prozent der Einnahmen einbehalten, um seine Kosten bei der Bearbeitung des Gemeinschaftspatents zu decken." Vorgeschlagen wird weiterhin, ein EU-Komitee einzurichten, das für die Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die Ausschüttung der verbleibenden 50 Prozent der Einnahmen aus dem Gemeinschaftspatent an die nationalen Patentämter zuständig sein soll. Dabei sollen Kriterien wie Bevölkerungsgröße und Patentaktivitäten in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Sollte der Vorschlag, dem EPA die Zuständigkeit für die Erteilung von Gemeinschaftspatenten zu geben, umgesetzt werden, dürften die gefürchteten "amerikanischen Verhältnisse" im Patentwesen einen guten Schritt näherrücken. Das EPA ist für seine anmelderfreundliche Patenterteilungspraxis bekannt. Kritiker werfen dem Amt seit langer Zeit vor, viel zu großzügig Patente zu erteilen. So hatte die Behörde nach einer Entscheidung ihrer großen Beschwerdekammer Ende 2000 Tiere und Pflanzen zur Patentierung freigegeben. Drei Jahre später wurde ein Patent erteilt, das auch menschliche Embryonen betraf. Viel weiter zurück reicht die Erteilung von umstrittenen Softwarepatenten. Die finanziellen Anreize - 50 Prozent der Einnahmen aus Gemeinschaftspatenten - dürften dafür sorgen, dass das EPA möglichst viele Patente erteilt, um möglichst hohe Einnahmen zu erzielen.

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jil 05. Mär 2008

Ich sagte weltweit, was nützt die ein Patent in DE oder EU wenn dann dein Produkt in...

Patentmann 05. Mär 2008

nt

nfs 05. Mär 2008

Da ist wohl eine Null zu viel, ganz so hoch sind die Gebuehren der Patentaemter auch nicht.

nfs 05. Mär 2008

Die Aussage "Die Festlegungen dafür, was patentierbar sein soll und was nicht, würden...

Aakadasch 05. Mär 2008

Das gleiche habe ich auch im ersten Moment gedacht :D

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