EPA soll Zuständigkeit für EU-Patent erhalten

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Da das EPA keine EU-Institution ist, könnten die Erteilungsrichtlinien für das zu schaffende EU-Patent nicht verbindlich durch die EU vorgegeben werden. Die Festlegungen dafür, was patentierbar sein soll und was nicht, würden praktisch dem EPA überlassen bleiben. Eine effektive Kontrolle der viel kritisierten Patenterteilungspraxis des EPA wäre nur noch kostspielig durch die neu zu schaffende EU-Patentgerichtsbarkeit möglich, die ja die ausschließliche Zuständigkeit "für europäische Patente und zukünftige Gemeinschaftspatente" erhalten soll. Ob und wann diese ihre Arbeit wird aufnehmen können, steht derzeit noch in den Sternen.

In Fragen der Übersetzung wird den kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) im Arbeitspapier besondere Beachtung geschenkt, da diese nach Auffassung der Kommission unter der herrschenden Zersplitterung des Patentwesens zu leiden haben. Die Kosten eines EU-Patents müssten aus Sicht der slowenischen Ratspräsidentschaft "so ausfallen, dass KMUs das Patent nutzen". Darüber hinaus benötige man "ein einfaches Verfahren zur Übersetzung der Patentansprüche". Das EU-Patent solle "hohe Rechtssicherheit" und eine "effektive Durchsetzung von Ansprüchen" in der EU gewährleisten. Die notwendigen Voraussetzungen würde eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit schaffen.

Die Ratspräsidentschaft sieht zwei mögliche Antworten auf die Übersetzungsfrage. Einerseits könnte ein "flexibles Gemeinschaftspatent" geschaffen werden. Dabei müssten die Patentansprüche nach der Patenterteilung durch den Patentanmelder in alle offiziellen EU-Sprachen übersetzt werden. Ein Mitgliedstaat könnte aber auf eine vollständige Übersetzung der Ansprüche in seine Landessprache oder -sprachen verzichten. Eine Durchsetzung von Patentansprüchen wäre in dem betreffenden Land aber erst ab dem Zeitpunkt zulässig, zu dem eine vollständige Übersetzung vorliegt. Laut Arbeitspapier würde dieser Weg den Anmeldern die Möglichkeit geben, "von Fall zu Fall die gewünschte geografische Abdeckung des Schutzes gegen die Kosten einer Übersetzung abzuwägen". Für Mitgliedstaaten könnten "finanzielle Anreize" geschaffen werden, diesen Weg zu unterstützen.

Alternativ dazu schlägt die Ratspräsidentschaft die Einrichtung einer zentralen Übersetzungsbehörde vor. Diese solle mit Unterstützung von "automatischen Übersetzungsverfahren für technische Dokumente, wie sie beispielsweise schon beim Europäischen Patentamt genutzt werden", die Übersetzung von Patentansprüchen in alle erforderlichen Sprachen vornehmen. "Die automatische Übersetzung würde [...] einfach per Klick über die Website der zentralen Übersetzungsbehörde zur Verfügung stehen." Dieser technisch sicher sehr anspruchsvolle Ansatz würde die "Errichtung von Datenbanken mit elektronischen Wörterbüchern für technische Begriffe mit direkter Verlinkung zum System der internationalen Patentklassifizierung" voraussetzen. Von dem ganzen Ansatz verspricht sich die Ratspräsidentschaft "eine hochgenaue Übersetzung" der Dokumente und "die Förderung der Verbreitung von Patentinformationen" in Europa. [von Robert A. Gehring]

 EPA soll Zuständigkeit für EU-Patent erhalten

jil 05. Mär 2008

Ich sagte weltweit, was nützt die ein Patent in DE oder EU wenn dann dein Produkt in...

Patentmann 05. Mär 2008

nt

nfs 05. Mär 2008

Da ist wohl eine Null zu viel, ganz so hoch sind die Gebuehren der Patentaemter auch nicht.

nfs 05. Mär 2008

Die Aussage "Die Festlegungen dafür, was patentierbar sein soll und was nicht, würden...

Aakadasch 05. Mär 2008

Das gleiche habe ich auch im ersten Moment gedacht :D

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