Wikileaks.org wieder online

US-Richter widerruft nach Anhörung die Sperrverfügung

Weil auf dem Portal Wikileaks geheime Dokumente aus einer Schweizer Bank veröffentlicht wurden, hatte diese die Sperrung des Portals erwirkt. Nach Protesten hat der Richter die Verfügung nun wieder zurückgezogen. Ein Grund war die Wirkungslosigkeit der Sperrung: Die Site war auf internationalen Spiegeln weiterhin zugänglich.

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Wikileaks.org ist wieder online. Nach einer Anhörung am 29. Februar widerrief Richter Jeffrey White seine Verfügung, nach der der Registrar Dynadot die Domain aus den DNS-Servern entfernen musste.

In einer mehrstündigen Sitzung hatten sowohl die Anwälte der Schweizer Bank Julius Baer als auch die der Gegner ihre Argumente vorgetragen. Die Anwälte der Bank argumentierten, ihre Kunden hätten ein Recht auf Geheimhaltung ihrer Kontodaten. "Alle diese privaten Daten sind nicht berichtenswert", sagte William J. Briggs, einer der Baer-Anwälte.

Die Anwälte von Wikileaks, die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Civil Liberties Union (ACLU) führten eine ganze Reihe von Argumenten gegen Whites Verfügung an. So verbiete der Communications Decency Act ein Vorgehen gegen Dynadot; zudem dürfe Dynadot sich nicht weigern, einen Domain-Namen an einen anderen Registrar zu übertragen. Genau das aber hatte White angeordnet. Schließlich führten die Anwälte ins Feld, ein Vorgehen gegen eine ganze Website, nur um einige Unterseiten zu löschen, verstoße gegen den Ersten Zusatzartikel zur Verfassung.

Am Ende entschied White für Wikileaks. Ein Grund dafür sei die Wirkungslosigkeit seiner Sperrungsverfügung. Wegen der Spiegel und des internationalen Interesses habe diese das Gegenteil dessen bewirkt, was beabsichtigt gewesen sei. Außerdem sei eine Verfügung, die die Redefreiheit beschränke, trotz der noch anhängigen rechtlichen Bedenken unzulässig, schrieb Whitein in seiner Begründung. Er widerrief damit sowohl die einstweilige Verfügung für die Schweizer Bank als auch die Sperrverfügung an Dynadot. Zudem setzte er eine weitere Anhörung für den 16. Mai 2008 fest.


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