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StudiVZ will Nutzerdaten an Ermittler herausgebenHerausgabe nur bei offiziellen Ermittlungsersuchen
Die Bedingungen seien unter anderem geändert worden, "um Konflikte mit Ermittlungsbehörden zu vermeiden", sagte Riecke Spiegel Online. So sei es nun möglich, Daten herauszugeben, wenn die Staatsanwaltschaft oder Polizei das verlangten.
"Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen." Die Nutzer müssen deshalb der Speicherung ihrer Daten zustimmen. Spiegel Online hatte gefragt, was passiere, wenn die Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Namen von Nutzern verlange, die Fotos von sich "beim Kiffen" zeigen. "Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben", antwortete der StudiVZ-Geschäftsführer. Spiegel Online titelte daraufhin: "StudiVZ-Boss Riecke: 'Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben'". Später wurde die Schlagzeile in "'Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen Daten jetzt herausgeben'" abgemildert. In einer Stellungnahme betont StudiVZ im Nachgang nochmals, die Daten seiner Mitglieder nur bei offiziellen Ermittlungsersuchen an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten: "Der Bezug zu Fotos mit Drogen konsumierenden Jugendlichen wurde einzig von der Redaktion von Spiegel Online fälschlich hergestellt", heißt es in der Stellungnahme. Ob dieser Fall schon vorgekommen ist, konnte Riecke nicht sagen. Immerhin verriet er, dass StudiVZ "täglich Anfragen von Behörden" bekomme. Meist ginge es dabei um "Jugendschutz, Beleidigung, Volksverhetzung, Verletzungen von Persönlichkeitsrecht zum Beispiel durch Fake-Profile". Ursprünglich sahen die neuen Regeln den Ausschluss aller Nutzer vor, die sich weigerten, die Neuerungen zu akzeptieren. Nach Protesten wurde diese Ausschlussklausel entschärft. Der zweite Grund für die neuen Bedingungen ist, dass die Plattform personalisierte Werbung an ihre Nutzer verkaufen will. Der Vorstand des Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, kritisierte StudiVZ kürzlich deswegen. Seiner Auffassung nach sollten soziale Netze für Kinder und Jugendliche werbefrei sein. Außerdem mahnte der vzbv StudiVZ wegen der Verletzung des Datenschutzes ab. (wp)
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