Google: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
Konflikt mit EU-Datenschützern
Google wendet sich gegen Vorschläge der EU-Datenschützer, IP-Adressen als personenbezogene Daten einzustufen. Google befürchtet Nachteile für seine Geschäftstätigkeit.
In der EU bereiten die in der Artikel-29-Arbeitsgruppe vereinten europäischen Datenschützer gegenwärtig einen Bericht zur Verwendung personenbezogener Daten durch Internetdienste vor. In einer Anhörung des Bürgerrechtskomitees des Europäischen Parlaments ging es am vergangenen Donnerstag auch um die Frage, wie IP-Adressen einzustufen sind. Dabei prallten unterschiedliche Auffassungen von Google, Microsoft und der US-Handelsrepräsentantin Pamela Harbour auf der einen Seite sowie von europäischen Datenschützern und Bürgerrechtlern auf der anderen Seite aufeinander. Mehrere Mitglieder des EU-Parlamentsausschusses befürworteten die Behandlung von IP-Adressen als personenbezogene Daten. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, bis vergangenen Monat Leiter der Artikel-29-Arbeitsgruppe, hatte sich kürzlich in diesem Sinne geäußert.
Im Kern geht es um die Frage, ob IP-Adressen generell als personenbezogene Daten zu behandeln sein sollten. In diesem Fall wären in der Europäischen Union die strengen Datenschutzbestimmungen gemäß der "Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr anwendbar. Praktisch alle EU-Mitgliedsstaaten haben diese Richtlinie mehr oder weniger vollständig umgesetzt.
Für Google würde das bedeuten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Europa anfallenden IP-Adressen nur noch sehr eingeschränkt nutzen zu können. Dabei würde der Grundsatz der Zweckbindung zum Tragen kommen. In der Folge dürften IP-Adressen nur noch mit Zustimmung der Nutzer beispielsweise für die Auslieferung zielgerichteter Werbung ausgewertet werden.
Google-Vertreter Peter Fleischer und Pamela Harbour wandten sich gegen die Einstufung von IP-Adressen als personenbezogene Daten. Harbour: "Aus US-Perspektive gibt es dazu keinen Konsens." Fleischer warnte vor unangemessenen Vereinfachungen: "Es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß bei den Antworten. Manchmal kann eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellen, andermal nicht. Es kommt dabei immer auf den Zusammenhang an, darauf, welche persönlichen Informationen offenbart werden."






Um noch ein bisschen Theorie mit reinzubringen: Eine _perfekte_ Hash-Funktion IST...
Boon... f(x) = x Kein Hash-Funktion? Nicht umkehrbar? Doch. Na gut, Sonderfall :D Aber...
also aufgrund der schahmlosen Dantenpolitik des Unternehmens, die ausschließlich darauf...
Es geht sogar noch einen Schritt weiter: Es wird nicht nur gespeichert, mit welcher...
Sind Rainbow tables nicht eigentlich schon Overkill für diese Relativ Leichte Aufgabe...
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