Google: IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten
Fleischer machte deutlich, dass Googles Geschäftsmodell auf der Nutzung von personenbezogenen IP-Adressen basiert: "Wir müssen wissen, wer wonach fragt - andernfalls könnte unser Unternehmen nicht funktionieren". Fleischer wurde sekundiert von Microsoft-Vertreter Thomas Nyrup, der darauf hinwies, dass "das Internet nicht wäre, was es ist, gäbe es die Werbung nicht". Google bestätigte in der Anhörung, die Inhalte von über Google-Mail versandten E-Mails zu Werbezwecken zu analysieren.
Marc Rothenberg vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) sprach sich ausdrücklich für die Anerkennung von IP-Adressen als personenbezogene Daten aus. Er verwies auf den kommenden IPv6-Standard, bei dem die Menge der verfügbaren IP-Adressen dazu führen könne, dass IP-Adressen eindeutig einzelnen Personen zugeordnet werden. Im Hinblick auf den DoubleClick-Kauf durch Google unterstrich Rothenberg "das Bedürfnis, den Datenschutz angemessen zu berücksichtigen, wenn die Behörden den Kauf beurteilen".
In Reaktion auf die Anhörung hat Google-Sicherheitsfachfrau Alma Whitten im Google-Blog am vergangenen Freitag noch einmal ausführlich erklärt, warum man IP-Adressen nicht ohne Weiteres als personenbezogene Daten einstufen dürfe: "Eine schwarz-weiß-malende Bestimmung, dass alle IP-Adressen personenbezogene Daten sind, würde zu Unrecht suggerieren, dass jede IP-Adresse mit einem bestimmten Individuum in Verbindung zu bringen ist. Unter bestimmten Umständen ist das eher gerechtfertigt: Wenn Sie ein ISP sind und eine IP-Adresse einem Computer zuweisen, der sich unter einem bestimmten Nutzerkonto anmeldet, und sie kennen Namen und Anschrift der Person, der das Konto gehört, dann handelt es sich bei der IP-Adresse wahrscheinlich um eine personenbezogene Angabe, selbst wenn mehrere Personen den Computer benutzen können. Auf der anderen Seite können die IP-Adressen von Websites in aller Welt nicht als personenbezogene Daten angesehen werden, weil für gewöhnlich die Personen hinter den Ziffernfolgen nicht identifiziert werden können."
Auf der Website der New York Times, die über die Debatte berichtete, hat sich mittlerweile eine intensive Diskussion über die Problematik entwickelt, an der sich auch Google-Mitarbeiter beteiligen. Google-Datenschützer Peter Fleischer legt dort in aller Ausführlichkeit seine "persönliche Sicht" der Dinge "mehr aus rechtlicher und europäischer Perspektive" dar.
Wie mehrere Kommentatoren in der New York Times anmerken, vermeidet Google in dem Zusammenhang, über die vom Unternehmen eingesetzten Cookies zu reden. Wenn die Nutzer die Cookies nicht regelmäßig löschen, verfügt Google zusätzlich zu den IP-Adressen über die Möglichkeit, anhand der Cookies Nutzerprofile zu erstellen, die von Fall zu Fall eine Identifizierung erleichtern. In Anbetracht der langen Lebensdauer von Google-Cookies - bei regelmäßiger Nutzung von Google-Diensten verlängert sich die Lebensdauer automatisch - dürfte es sich keineswegs nur um ein hypothetisches Problem handeln. [von Robert A. Gehring]
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Um noch ein bisschen Theorie mit reinzubringen: Eine _perfekte_ Hash-Funktion IST...
Boon... f(x) = x Kein Hash-Funktion? Nicht umkehrbar? Doch. Na gut, Sonderfall :D Aber...
also aufgrund der schahmlosen Dantenpolitik des Unternehmens, die ausschließlich darauf...
Es geht sogar noch einen Schritt weiter: Es wird nicht nur gespeichert, mit welcher...
Sind Rainbow tables nicht eigentlich schon Overkill für diese Relativ Leichte Aufgabe...
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