Hundedreck-Streit: Vorgehen der Bank war nicht angemessen

Stuttgarter Volksbank hätte Videoaufzeichnung nicht nutzen dürfen

Die Stuttgarter Volksbank hätte ihre Videoaufzeichnungen und Kundendaten nicht dafür nutzen dürfen, um einer Kundin nach einer Verschmutzung des Vorraums der Bank durch ihr Kind die entsprechende Reinigung in Rechnung zu stellen. Zu diesem Ergebnis kommt die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im baden-württembergischen Innenministerium.

Anzeige

Die Stuttgarter Volksbank hatte Videoaufnahmen aus dem Bereich der Geldautomaten genutzt, um eine Mutter ausfindig zu machen, deren Kind mit Hundekot an den Schuhen umhergelaufen war und den Boden verschmutzte. Die Bank schickte ihr nach der Video-Identifizierung eine persönlich adressierte Rechnung, jetzt machte sie allerdings einen Rückzieher. Die Bank hätte die Aufzeichnungen so jedoch nicht nutzen dürfen.

Banken dürfen zwar ihre Geldautomaten per Video überwachen, um Straftäter abzuschrecken und Beweismaterial für den Fall einer versuchten oder vollendeten Straftat zu sichern. Die Daten dürfen in gewissen Grenzen auch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen genutzt werden, dabei müssen die Banken dann aber besonders sorgfältig prüfen, "ob die Datennutzung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich und insbesondere verhältnismäßig ist", so die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im baden-württembergischen Innenministerium.

Diesen Maßstäben genüge die Vorgehensweise der Stuttgarter Volksbank nicht. Die Bank habe nicht hinreichend beachtet, "dass die Verunreinigung durch das Kind den Straftatbestand der Sachbeschädigung objektiv nicht erfüllt hat, ganz abgesehen davon, dass das Kind auch nicht strafmündig ist. Das Missgeschick des Kindes rechtfertigte es auch nicht, die Videoaufzeichnungen und Kontodaten zu Zwecken der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs zu nutzen", teilt die Aufsichtsbehörde nach Abschluss eines datenschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens mit.

Die Bank hat gegenüber der Aufsichtsbehörde zugesagt, künftig sorgfältig abzuwägen, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden und ob eine Datenverarbeitung und -nutzung auch unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Ein Bußgeldverfahren wird gegen die Bank nicht durchgeführt, denn die unzulässige Nutzung von Videoaufzeichnungen und Kontodaten erfülle keinen Bußgeldtatbestand.


Stein Egon 23. Aug 2008

GRA: DIE STIFTUNG GEGEN RASSISMUS UND...

Stein Egon 06. Aug 2008

Egon Stein,Hauptstr.45,CH-6045 Meggen, in ihrer subjektiven Wahrnehmung...

Egon Stein 15. Mai 2008

===================================================== Antwort von Egon Stein verehrter...

Egon Stein 07. Mai 2008

www.niest.de

Kommentieren




Anzeige
  1. Oracle Datenbankentwickler (m/w)
    ckc ag, Region Braunschweig
  2. JAVA-Entwickler/in
    über Schlagheck Radtke Oldiges Executive Consultants GmbH, Süddeutschland
  3. Senior Web Developer (m/w)
    Zieltraffic AG, München
  4. IT-System-Administrator (m/w)
    Endress+Hauser Conducta Gesellschaft für Mess- und Regeltechnik mbH & Co. KG, Gerlingen, Waldheim bei Dresden, Groß-Umstadt bei Darmstadt

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Linux-Handbuch

    Umfassendes Nachschlagewerk als Openbook erhältlich


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  3. Kommentare: 187 | letzter Beitrag 17:46 Uhr

  4. Kommentare: 121 | letzter Beitrag 17:55 Uhr

  5. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 18:09 Uhr

Mehr


  1. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  2. TZ77XE4

    Biostar zeigt Mainboard für Ivy Bridge und Sandy Bridge

  3. Unity Technologies

    Bessere Grafik und KI mit Unity 3.5 verfügbar

  4. Fifa Street

    Last Man Standing auf dem Bolzplatz

  5. Isis Web Browser

    Neuer Browser für HPs WebOS

  6. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt

  7. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  8. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  9. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  10. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Eye-Tracking: Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple
Eye-Tracking
Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, der eine Benutzeroberfläche beschreibt, die sich der Position des Nutzers vor dem Bildschirm anpassen kann. Die Frontkamera erfasst den Blick des Anwenders und ändert zum Beispiel den Schattenwurf der Icons.

  1. Nicht-Abwerbe-Pakt Google hat mit Apple und Intel gemauschelt
  2. John Browett Apple will mit neuem Chef seine Ladenkette ausweiten
  3. Airport Utility 6 Apple reduziert Funktionsumfang seiner Routersoftware

Test PS Vita: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

Zum Artikel