Elektronischer Ausweis ermöglicht pseudonymes Surfern
Übermittlung persönlicher Daten nur nach Bestätigung
August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hat in einem Brief an die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, Einzelheiten zum geplanten elektronischen Personalausweis bekannt gegeben.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis sollen sich die Inhaber auch im Internet ausweisen können. Wie der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, jetzt bekannt gegeben hat, wird der Ausweis dabei auch die Möglichkeit bieten, sich pseudonym im Internet zu bewegen.
Der Ausweis im Scheckkartenformat wird mit einem RFID-Chip ausgerüstet sein, auf dem neben einem digitalisierten Passfoto und zwei Fingerabdrücken auch ein Zertifikat gespeichert ist, das eine "gegenseitige Authentisierung von Diensteanbietern (z.B. Onlinehändler) und Bürgerinnen und Bürgern" ermögliche.
Dabei könnten die Nutzer selbst darüber entscheiden, "welche personenbezogenen Daten aus ihrem Personalausweis elektronisch an welchen Diensteanbieter übermittelt werden", schreibt Hanning. Die Übermittlung der Daten muss dabei durch die Eingabe einer Geheimnummer bestätigt werden. "Zusätzlich haben dabei die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, unter einem Pseudonym zu handeln, ohne ihre personenbezogenen Daten offen legen zu müssen."
Das könnte so ablaufen, dass aus der Nummer des Personalausweises und einer Zahlfolge des Online-Dienstes eine Nutzerkennung generiert wird. Aus dieser Kennung könne nach Auskunft des Innenministeriums nicht auf die Identität des Nutzers geschlossen werden. Dennoch hat der Anbieter die Sicherheit, dass der Nutzer eine reale Person sei. Der Surfer wiederum hat die Möglichkeit, den Dienst nutzen zu können, ohne dabei seinen Namen anzugeben und ohne dass der Anbieter ein Nutzerprofil von ihm anlegen könne.
Datenschützer dürften sich zumindest über diesen Aspekt freuen. Sie forden schon länger die Integration einer solcher Funktion in den elektronischen Ausweis.
Außerdem wird der neue Personalausweis "für die qualifizierte elektronische Signatur vorbereitet sein". Mit dieser elektronischen Unterschrift können Dokumente wie mit der klassischen handschriftlichen Unterschrift unterzeichnet werden.






Der Provider weiß welcher Rechner oder Router da am Netz hängt, aber welcher Benutzer da...
aber letztlich oft genug nicht rechtsbindend. Hier geht es darum, das Handeln einzelner...
Das kann er doch auch jetzt schon zum Großteil.
gab wohl nicht genug trollposts in den kommentaren, gleich nochmal nachlegen ... !
...ein Jahr nach der Einführung fällt einem Politiker zufällig ein das dies ja ein tolles...
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