Neue Indizierungsgründe für Computer- und Videospiele

Bundesprüfstelle veränderte ihren Kriterienkatalog

Der diplomierte Pädagoge und USK-Gutachter Gerald Jörns hat sich für Golem.de den neuen Kriterienkatalog für Indizierungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angesehen. Dieser Katalog wurde auf Basis der bisher gefällten Entscheidungen erstellt und von der BPjM ohne große Ankündigung vorgelegt. Während bislang vier Punkte im Blickpunkt der Prüfer standen, wurde die Liste der Indizierungsgründe nun ausgeweitet und differenzierter dargestellt - ausgelöst durch die teils unsachliche Diskussion um gewalthaltige Computer- und Videospiele und ihre möglichen Auswirkungen.

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Gerald Jörns, Diplom-Pädagoge und USK-Gutachter
Gerald Jörns, Diplom-Pädagoge und USK-Gutachter
Die so genannte "Killerspieldiskussion" hat sich nun auch in veränderten Kriterien zur Indizierung von Computer- und Videospielen niedergeschlagen. Gänzlich ohne öffentliche Diskussion entdeckt man auf der Homepage der Bundesprüfstelle (BPjM) einen veränderten Kriterienkatalog, der aus der bisherigen Spruchpraxis hervorgeht. Während bislang vier Punkte im Blickpunkt der Prüfer standen, wurde die Liste ausgeweitet und differenzierter dargestellt. Im Fokus der Indizierung stand bislang die Gewaltanwendung seitens der Spielfiguren, wenn also die Folgen der virtuellen Gewalt im Verletzungs- oder Tötungsfall an menschenähnlichen Figuren dargestellt wurden. Ein weiterer Indizierungsgrund war die aufwendige Inszenierung von Gewaltanwendungen und die Ästhetisierung von Gewalt. Dazu gehörten unter anderem die deutliche Visualisierung von blutenden Wunden, zerberstenden Körpern sowie Todesschreie. Ebenso wurden von den Gremien der Bundeprüfstelle vermeintlich komische oder zynische Bemerkungen während der Verletzungs- oder Tötungsvorgänge innerhalb von Computer- und Videospielen als Indizierungsgrund herangezogen. Auch Belohnungen für Verletzungen oder Tötungen spielten eine Rolle, wobei dieser Aspekt alleine nicht zu einer Indizierung führen konnte.

Die aktuelle Liste über die Spruchpraxis zur Indizierung durch die Bundesprüfstelle umfasst nun sechs Abschnitte: "Unsittlichkeit", "Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen", "Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie", "Diskriminierung von Menschen", "Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum" sowie "Schwere Jugendgefährdung". Diskutiert und nun offensichtlich verabschiedet wurden diese neuen Kriterien zur Indizierung von Computer- und Videospielen hauptsächlich innerhalb von Fachkreisen. Schon seit Wochen kursierten die unterschiedlichsten Entwürfe, wobei die bayerischen Einwände am weitesten reichten, sie konnten sich aber offenbar nicht durchsetzen.

Dennoch bieten die neuen Indizierungskriterien genügend brisantes Diskussionspotenzial. Während bislang offensichtliche, technische Umsetzungen wie zum Beispiel "Splattern" Beachtung fanden, müssen für eine Prüfung der Spiele nun auch ethische Fragen gestellt und bewertet werden. So wird unter im Abschnitt "Unsittlichkeit" zwar in erster Linie eine "verwerfliche" sexuelle Orientierung beschrieben, dies kann aber auch für weitreichende Interpretationen herangezogen werden. Der Begriff der "Unsittlichkeit" schließt ausdrücklich pornografische Inhalte aus, weil diese wie bisher schon formal als "schwer jugendgefährdend" definiert sind.

Als Unsittlichkeit ließe sich aber allein schon die nackte Darstellung eines Menschen bewerten, wenn dieser Mensch allein als Lust- oder Sexualobjekt angesehen werden kann. Deutlicher wird aber die Auslegung auf der Homepage, womit der Aspekt der "Unsittlichkeit" auch für andere Inhalte zum Tragen kommen kann. So heißt es u.a., "Nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle ist die Möglichkeit einer sittlichen Gefährdung weiterhin dann anzunehmen, wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den im Grundgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII) formulierten Normen der Erziehung wesentlich abweicht."

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drecksBPjM 29. Jun 2008

ich bin deiner Meinung, drecks BPjM , leckt mich am Arsch ihr Wichser!!! Fahrt zur Hölle...

grüntee 14. Feb 2008

grüntee 14. Feb 2008

DU bist Deutschland!

Schwab Matthias 14. Feb 2008

Hallo alle zusammen... Zu erst mal zu meiner Person:Bin 28,Spiele oft unterschiedliche...

Mag. phil... 13. Feb 2008

Man kann "Redefreiheit" hier auch in einem übertragenen Sinn verstehen. Tatsache ist...

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