Pläne für eine EU-Patentgerichtsbarkeit vorgelegt
Dezentralisiertes System mit drei Instanzen vorgeschlagen
Am 4. Februar 2008 hat die slowenische EU-Ratspräsidentschaft Vorschläge zur Ausgestaltung einer EU-Patentgerichtsbarkeit vorgelegt. Das dezentralisierte System sieht Gerichte erster Instanz, ein Gericht zweiter Instanz für Berufungen und den Europäischen Gerichtshof als letzte Instanz in Ausnahmefällen vor.
Das jetzt vorgelegte Dokument 5954/08 schreibt fort, was Anfang des vergangenen Jahres von EU-Kommissar Charlie McCreevy auf einer Patentkonferenz in Berlin vorgeschlagen worden war: die Schaffung einer EU-Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten.
Den Vorstellungen der slowenischen Ratspräsidentschaft zufolge soll die neu zu schaffende EU-Patentgerichtsbarkeit die ausschließliche Zuständigkeit "für europäische Patente und zukünftige Gemeinschaftspatente" erhalten. Urteile dieser Gerichte würden in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig sein.
Das "integrierte System" der Patentgerichtsbarkeit soll sich ausschließlich mit Patentstreitigkeiten befassen und über drei Instanzen verfügen. Patentgerichte erster Instanz sollen über "lokale oder regionale Abteilungen" und eine "zentrale Abteilung" verfügen. Sie sollen nach einheitlichen Prozeduren vorgehen, die auch die Vorgaben aus der Durchsetzungsrichtlinie "berücksichtigen" müssen. Um die fachliche Kompetenz der Patentrichter zu gewährleisten, soll ein "europäischer Pool aus Patentrichtern" eingerichtet werden.
Die Gerichte erster Instanz wären zuständig für: Angelegenheiten der tatsächlichen oder drohenden Patentverletzung, oder für die Feststellung, dass keine Patentverletzung vorliegt (negative Feststellung), Angelegenheiten, die die Aufhebung eines Patents betreffen sowie Schadensersatzfragen und sonstige rechtliche Angelegenheiten, einschließlich Kostenfragen, einstweilige Anordnungen und gerichtliche Verfügungen.






Wo isch dem Posting hin auf dem Trollwiesengänseblumechen?
Kommentieren