Wie es zu der Auswertung der Videoüberwachung kam, die eigentlich zur Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit den Geldautomaten gedacht ist, wurde nicht bekannt. Die Mutter behauptete gegenüber der Stuttgarter Zeitung, das Kind sei zuvor in einen Hundehaufen gelaufen, die Bank hatte nach Medienberichten sogar zeitweise behauptet, das Kind habe sich selbst erleichtert.
Die Bank, die ursprünglich einmal 52,96 Euro von der Mutter für die Reinigung haben
wollte, gab nun kleinlaut nach und sah sich sogar gezwungen, eine
Pressemitteilung zu veröffentlichen.
"Wir bedauern den Vorfall sehr", so Rainer Kattinger, Vorstandssprecher der Bank. Die Reinigungskosten will die Stuttgarter Volksbank nun nicht mehr erstattet haben.
Auch die Aufsichtsbehörde für
Datenschutz im Innenministerium des Landes interessiert sich für den Fall. Die Datenschützer wollen klären, ob die Bank überhaupt ihre Videoüberwachung nutzen und die Kundendatei durchsehen durfte, um zu ermitteln, wer zum Zeitpunkt der Aufnahme Geld vom Automaten holte.
Zur Datenschutzfrage äußerte sich die Bank nun trotz des Verzichts auf die Reinigungskosten nicht. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung ließ die Bank verlauten, dass sie
nach Hausrecht gehandelt habe.
(ji)