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Networld / 04.02.2008 / 13:36 Trackback     Versenden     Druck 

Urteil zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht setzt Termin für Urteilsverkündung fest

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.

Die Verhandlung gegen die Online-Durchsuchung fand bereits am 10. Oktober 2007 statt. Die Klage, die unter anderem der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) angestrengt hatte, gilt dem Gesetz zur Online-Durchsuchung im Land Nordrhein-Westfalen.

Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Es gilt als Prüfstein für die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der die Strafprozessordnung ändern will, damit Strafverfolger heimlich die Festplatten von Verdächtigen durchsuchen können.

Eine Niederlage musste Schäuble schon einstecken: Im Dezember 2006 stoppte der Bundesgerichtshof das Bundeskriminalamt, das zuvor bereits mehrfach Festplatten online durchsucht hatte. (wp)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Freiheit ist unser höchstes Gut (schwalbe93, 06.02.08 13:17)
Re: Freiheit ist unser höchstes Gut (Iche, 05.02.08 12:44)
Re: Freiheit ist unser höchstes Gut (Chefideologe, 05.02.08 08:36)
Re: Abschaltung von Stromversorgung (Stadtwerke) (Floetenklaus, 05.02.08 04:50)
Alles Fit? (ich auch, 05.02.08 01:30)
Trackback:

Online-Durchsuchungen in Deutschland: Urteil am 27.02.2008 (www.tutsi.de, 04.02.08 16:32)

Manic Monday (KRiZZi's BLoG, 04.02.08 15:48)

Schäuble, Papier, Terror (node-0, 04.02.08 15:00)

Nur ein bisschen (node-0, 04.02.08 14:58)

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