Rapidshare kündigt Berufung an

Klärung der Prüfungspflichten von Filehostern angestrebt

Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.

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Nach Ansicht von Rapidshare hat das erstinstanzliche Urteil keine Auswirkungen auf den Betrieb des Dienstes. Die Betreiber wollen deshalb ein Urteil eines Oberlandesgerichtes über die Prüfungspflichten von Webhostern erwirken. "Unser Ziel ist Rechtssicherheit", teilte Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang mit. "Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können."

Das Landgericht in Düsseldorf hatte Rapidshare dazu verpflichtet, die auf seinen Rechnern abgelegten Inhalte zu kontrollieren und Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ergreifen.

Im März 2007 hatte das Landgericht Köln geurteilt, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich sei. Ein halbes Jahr später hob das Oberlandesgericht Köln das Urteil in Teilen wieder auf.


guest 15. Nov 2008

und noch viel besser: www.release-search.com

Halali 10. Jun 2008

Davon wollen wir aber lieber nix wissen hier!

Halali 10. Jun 2008

Nein, das Hochladen von persönlichen Daten sollte verboten werden!! Ein...

Halali 10. Jun 2008

Bitte Name & Adresse an die GEMA, dann tun die sich beim Sortieren leichter!

Halali 10. Jun 2008

Man nehme eine Suchmaschine ... eh, innovative Software fron der GEMA.

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ricdes dot com / 31. Jan 2008

Rapidshare Down



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