Patentklage wegen Open-Source-Software ClamAV

Trend Micro gegen Barracuda Networks

Trend Micro, Hersteller von Firewall- und Antivirus-Produkten, verklagt den Konkurrenten Barracuda Networks vor der US-amerikanischen International Trade Commission (ITC) wegen der Verletzung des US-Patentes 5,623,600. Trend Micro wirft Barracuda Networks vor, mit dem Vertrieb der Open-Source-Software ClamAV das Patent zu verletzen. Barracuda Networks wehrt sich gegen den Angriff.

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Trend Micro ist im Besitz des US-Patentes Nr. 5,623,600 für ein "Gerät zur Erkennung und Beseitigung von Viren in Computer-Netzwerken". Das Patent wurde am 26. September 1995 angemeldet und am 22. April 1997 erteilt. Im Kern wird darin beschrieben, wie in einer Client-Server-Konstellation übertragene Dateien auf enthaltene Viren untersucht und gegebenenfalls desinfiziert oder gelöscht werden. Das von Trend Micro patentierte "Gerät" (apparatus) besteht aus einer Hardware-Software-Kombination. Solche Geräte stellt Barracuda Networks her und liefert sie an Kunden in aller Welt. Als Antiviren-Software kommt dabei die Open-Source-Lösung Clam AntiVirus (ClamAV) zum Einsatz, die von einer Community im Internet gepflegt und weiterentwickelt wird.

Mit Verweis auf das Patent hat Trend Micro in den vergangenen Jahren Lizenzabkommen mit einer Reihe von Herstellern von Antivirus-Produkten abgeschlossen, darunter Symantec und McAfee. Trend Micro ist in der Folge Ende 2006 auch an Barracuda Networks herangetreten, um ein Lizenzabkommen zu schließen. Dazu war Barracuda Networks nicht bereit. Stattdessen ging das Unternehmen Anfang 2007 vor Gericht und reichte eine Feststellungsklage ein. Ziel der Klage ist, das US-Patent 5,623,600 für ungültig erklären zu lassen. Im Gegenzug klagte Trend Micro vor der U.S. International Trade Commission (ITC) gegen Barracuda Networks um ein Importverbot für im Ausland hergestellte Barracuda-Produkte zu erwirken. Barracuda bezieht, wie viele andere Hersteller, seine Hardware teilweise aus dem Ausland. Trend Micro stellt sich in seiner Beschwerde an die ITC darüber hinaus auf den Standpunkt, dass die im Internet verfügbare ClamAV-Software ebenfalls von Barracuda Networks importiert wird.

Bei der ITC handelt es sich um ein spezielles "Quasi-Richtergremium", das in letzter Instanz über "unfaire Importe" und deren etwaige Unterbindung zu urteilen hat. Entscheidungen der ITC werden vom Zoll und vom Heimatschutzministerium an den Landesgrenzen durchgesetzt. Der Weg über die ITC steht allen Interessenten weltweit offen, wenn sie nachweisen können, dass sich ihre Beschwerde gegen den Import von Gütern richtet, die amerikanische Wirtschaftsinteressen im Lande durch Verletzung von Patent-, Urheber- oder Markenrechten bzw. Preisdumping schaden. Der größte Vorteil der Anrufung der ITC besteht in deren schnellen Handlungsmöglichkeiten. Dauert ein ordentliches Gerichtsverfahren oft Jahre, fällt die ITC ihre Entscheidung in der Regel binnen Jahresfrist, in eiligen Fällen innerhalb von Tagen.

Sollte die ITC Trend Micro Recht geben, könnte Barracuda Networks etliche seiner Produkte nicht mehr in den USA anbieten. Bis zu einer Entscheidung der ITC ruht die Feststellungsklage von Barracuda Networks. Barracuda Networks hat sich angesichts dieser Bedrohung entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen und um Hilfe zu suchen. Das Unternehmen "ist der Überzeugung, dass das Patent aufgrund des heutigen Stands der Technik ungültig ist und weder seine Produkte noch ClamAV dieses Patent verletzen", heißt es in einer Pressemitteilung. Barracuda Networks weist darauf hin, dass eine Entscheidung in dem Fall Auswirkungen auf viele Open-Source-Projekte haben könnte.

"Das Vorgehen von Trend Micro zeigt deutlich, wie angreifbar ClamAV und andere Open-Source-Projekte gegenüber kommerziellen Patentinhabern sind, die der freien und Open-Source-Community ungerechtfertigterweise Steine in den Weg legen wollen", stellt Dean Drako, Präsident und CEO von Barracuda Networks, in seiner Pressemitteilung fest. "Trend Micro strebt offensichtlich eine Interpretation seines '600-Patents an, die dem Unternehmen die exklusive Kontrolle über das Gateway-Virenscannen verschaffen würde. Das Virenscannen am Gateway ist ein naheliegendes und gängiges Verfahren, das von den meisten Unternehmen der Welt praktiziert wird. Eine solche Interpretation würde bedeuten, dass jeder, auch die Eigentümer der über 1 Million aktiven ClamAV-Installationen, theoretisch von Trend Micro belangt werden könnte."

Etliche prominente Vertreter aus der Open-Source-Community haben bereits ihre Unterstützung für Barracuda Networks erklärt. So fordert Pamela Jones von Groklaw dazu auf, nach Belegen für netzwerkbasierte Antivirenlösungen zu suchen, die bereits vor der Patentanmeldung bekannt waren. Solche "prior art" würde die Widerrufung des Patents erlauben. Eben Moglen, Direktor und Gründungsmitglied des Software Freedom Law Center, zeigt sich optimistisch: "Trotz der verbreiteten Lizenzierung dieses Patents scheint es klar zu sein, dass das Patentamt vor der Erteilung des Patents erhebliche Zweifel hatte. Die Zweifel waren wahrscheinlich gut begründet. Wir haben bereits umfangreiche Nachforschungen angestellt und ich denke, dass weitere Informationen zur Lage 1995 ausreichend sein könnten, um zu belegen, dass das Patent nicht hätte erteilt werden dürfen". [von Robert A. Gehring]


ITSE 30. Jan 2008

(korruption als normalzustand) .

Claus von Anderen 30. Jan 2008

So wirds wohl kommen, fürchte auch ich. Firmen wie Monsanto, Chiron, DuPont, Hoffman...

Claus von Anderen 30. Jan 2008

Wer hier Mist baut ist ja noch nicht klar, allerdings sind es solche Firmen wie evtl...

Nuker 30. Jan 2008

*Sparkonto für RunningTux' Lizenzkosten einricht*

AceCooper 30. Jan 2008

Richtig das wird sich auch noch ändern^^

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