In Hessen darf per Computer gewählt werden
CCC spricht von einem schwarzen Tag für die Demokratie
In Hessen darf am Sonntag mit Wahlcomputern von Nedap gewählt werden. Aus formalen Gründen lehnte der Staatsgerichtshof des Landes Hessen einen Antrag des Chaos Computer Clubs ab, der mit einer einstweiligen Verfügung den Einsatz der Wahlcomputer verhindern wollte. Der CCC hat die Unsicherheit der Wahlcomputer mehrfach belegt und kritisiert vor allem eine fehlende Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses, wie sie die Wahl mit Stift und Papier erlaubt.
Bedenken gegen den Einsatz der Wahlcomputer können daher prinzipiell erst nach der Wahl im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden, so die Begründung des Gerichts. Die Voraussetzungen, unter denen der Staatsgerichtshof ausnahmsweise vor der Wahl eine einstweilige Anordnung erlassen kann, seien nicht gegeben. In der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen.
Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert die Entscheidung; gerade da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden.
Mit Hilfe einer hessischen Wählerin hatte der CCC am 4. Januar 2008 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um den Einsatz der umstrittenen Wahlcomputer bei der hessischen Landtagswahl zu verhindern. Der CCC kritisiert in diesem Antrag vor allem die fehlende Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses und bezweifelt die Amtlichkeit der Wahl insgesamt. Jahrelang habe der deutsche Importeur HSG Wahlsysteme Gemeinden versprochen, die Wahlcomputer der Firma Nedap seien sicher. Erst durch die gemeinsamen Untersuchungen des CCC und der niederländischen Stiftung "Wij vertrouwen Stemcomputers niet" hatte sich die Manipulationsanfälligkeit erwiesen. Die auf Initiative des CCC gestarteten Wahlbeobachtungen hatten danach zudem schwere Mängel beim Einsatz der Wahlcomputer in den Gemeinden öffentlich gemacht.
Dort wo die Wahlcomputer eingesetzt werden, haben Wahlvorstände, Wahlhelfer und Wähler keine Möglichkeit mehr, die Wahl zu überprüfen - eine Nachzählung besteht einzig aus einem nochmaligen Ausdruck des Ergebniszettels. Nicht einmal die tatsächliche Übereinstimmung der eingesetzten Wahlcomputer mit der behaupteten Musterbauart oder die fehler- und manipulationsfreie Funktionsweise der Software im Computer ist nachvollziehbar. Diese bleiben nach wie vor Geschäftsgeheimnis des Herstellers, kritisiert der CCC.
Zusammen mit befreundeten Organisationen will der CCC am Sonntag Wahlbeobachtungen durchführen, um "zu erwartende Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die - sachlich nicht zielführenden - Prozeduren bei der Wahldurchführung" nachzuweisen. Somit drohen in Hessen Nachwahlen, denn es haben sich bereits jetzt eine Reihe von Wählern beim CCC gemeldet, die einen Wahleinspruch nach der Wahl beabsichtigen.
In einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Wahlcomputern im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 erwartet der CCC in den nächsten Monaten eine Entscheidung. Die Hacker hatten für das Gericht eine ausführliche Darlegung der Manipulationsmöglichkeiten und prinzipiellen Probleme von Wahlcomputern verfasst.






Wie ist das mit diesen Wahlcomputern, kann man da eigentlich eine "ungültige" Stimme...
Ich kann mir nur vorstellen, dass es Faulheit ist. Dann müssen die Stimmen ja nicht mehr...
Ich habe vor kurzen gelesen, dass die Wahlcomputer mit Siegeln versehen sind, um ein...
Der Landeswahlvorsteher kommt herein, es ist kurz vor der Zählung. Sagt die Stimmen...
...entscheiden gar nichts. Die, die Stimmen zählen, entscheiden alles. - Josef Stalin
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