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Usenet-Provider haften nicht für UrheberrechtsverletzungenGericht hebt einstweilige Verfügung gegen United Newsserver auf
Mit Urteil vom 15. Januar 2008 (Az: I-20 U 95/07) hob das OLG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf vom 23. Mai 2007 (Az: 12 O 151/07) auf, berichtet Rechtsanwalt Sascha Kremer, der United Newsserver in der Angelegenheit vertritt.
Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers die Aufnahme "Mitternacht" von "LaFee" aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der EMI veröffentlicht worden war, nahm die Kanzlei Rasch im Auftrag der EMI den Provider United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch. Dieser setzte sich dagegen zur Wehr, so dass der Streit zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf landete. Das LG Düsseldorf gab EMI im Rahmen eines Eilverfahrens Recht und erließ eine einstweilige Verfügung, die durch das OLG Düsseldorf nun wieder aufgehoben wurde. United-Newsserver argumentiert: "Usenet-Providing ist nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden." Die Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf liegt noch nicht vor. (ji)
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