SIM-Kartentausch soll Datenschutz sichern
Anonym mobil telefonieren unter anderer Identität
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will eine kreative Möglichkeit gefunden haben, die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen: Ein Mobiltelefonierer tauscht einfach seine SIM-Karte gegen die eines beliebigen anderen Mobiltelefonierers aus.
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben." Der Kartentausch ermöglicht es Mobiltelefonierern, wieder anonym zu telefonieren.
Die Teilnahme an der Tauschbörse ist denkbar einfach: Interessenten schicken eine mit 10 Euro aufgeladene Prepaid-SIM-Karte, die dazugehörige PIN sowie einen frankierten und adressierten Rückumschlag an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (z.H. Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald Remsfeld). Im Gegenzug bekommen sie eine ebenfalls mit 10 Euro aufgeladene Karte mit Rufnummer und PIN zurück. Um die Anonymität bei Tausch zu wahren, werden die Tauschpartner zufällig ausgewählt, der Arbeitskreis zeichnet darüber keine Daten auf.
Wird mit einer getauschten Karte telefoniert, speichert der Anbieter die Verbindungsdaten als das Gespräch einer anderen Person. Da es sich um Prepaid-Karten handelt, ist ein finanzieller Schaden ausgeschlossen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der registrierte Inhaber ein SIM-Karten ins Visier der Fahnder gerät, weil der neue Inhaber ein Straftäter ist und die Polizei ihn über sein vermeintlches Mobiltelefon orten will. Kartentauscher bekommen eine Bestätigung über den Tausch, so dass sie im Notfall ihre Unschuld beweisen können. Der Kartentausch selbst ist nach Ansicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legal.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben Behörden im Jahr 2006 mehr als 3 Millionen Mal Kundendaten bei den Telefonanbietern abgefragt.






Hier hat das LG Hamburg anders geurteilt.
Zumindest wenn du dein WLan mit absicht nicht verschlüsselst, um anderen u ermöglichen in...
Noch einmal: Wer ein offenes WLAN betreibt, erfüllt damit keinen Straftatbestand! Die...
Hi, deshalb gibt es auch keine Recht, uneigennützig Hilfe zu leisten... Dann darf ich...
gelobtes Östereich! nicht, dass dort alles zum besten steht, aber wenn der anonme Erwerb...
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