Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen

Zwei Niederlagen für die Musikindustrie

Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internetzugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte.

Anzeige

Inhaber eines DSL-Anschlusses haften nicht dafür, wenn die Nutzer des Anschlusses Urheberrechtsverletzungen begehen - und sie müssen auch dafür keinen Schadensersatz leisten. Das geht aus zwei aktuellen Gerichtsurteilen hervor.

Am 20. Dezember urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (AZ 11 W 58/07), ein Familienvater hafte nicht dafür, wenn eines der Familienmitglieder urheberrechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse zur Verfügung stelle.

Zwar bestehe eine Störerhaftung, so das Gericht, etwa dann, wenn eine Person "- ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts" beitrage, zum Beispiel wenn der Inhaber eines Internetanschlusses einen anderen darüber surfen lässt. Allerdings ist die Störerhaftung nur dann gegeben, wenn der Anschluss-Inhaber seine Prüfungspflicht verletzt. Das habe der Beklagte aber nicht getan. "Eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird", befand das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

In dem Verfahren hatte ein Musikverlag eine einstweilige Verfügung gegen den Inhaber eines Internetzugangs erwirkt, weil über seinen Anschluss Musikstücke illegal in einer Tauschbörse angeboten worden waren. Der Familienvater erhob Einspruch mit der Begründung, dass kein Mitglied der sechsköpfigen Familie den Urheberrechtsverstoß begangen habe.

Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen 

LOL! 11. Jan 2008

N!Ce 10. Jan 2008

www.google.com I win \o/

MartinP 10. Jan 2008

Dann sollen sie es ganz sein lassen, oder das einem Dienstleister übergeben, oder von...

alternative 10. Jan 2008

sie betrifft mich als normalen privatanwender nicht wirklich. wenn jemand in meine...

harl3quin 10. Jan 2008

Was leider vielfach in diesen Urteilen falsch verstanden wird. Es geht bei diesen...

Kommentieren


provider-stoerung.de / 09. Jan 2008

Filesharing Urteil: Anschlussinhaber haften nur bedingt

Tipps für Blogger, mit Blogs Geld zu verdienen / 09. Jan 2008

Danke LG Hamburg! Jeder WLAN-Nutzer ein potentieller Krimineller



Anzeige
  1. Softwareentwickler / Softwareentwicklerin
    BBF GmbH, München und Dresden
  2. Software-Entwickler/in (.NET)
    neveling.net GmbH, Hamburg
  3. Anwendungs- und Prozessberater/in
    HÜGLI NAHRUNGSMITTEL GMBH, Radolfzell
  4. Inhouse Consultant (m/w)
    PAYBACK GmbH, München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Xbox One

    Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One

  2. Microsoft

    Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

  3. Datennetz

    Bundesweite Störung beim mobilen Internet der Telekom

  4. Heavy Gear Assault

    Mech-Action auf Basis der Unreal Engine 4

  5. Superkondensator

    Neuer Energiespeicher mit kurzer Ladezeit

  6. Ruckus Wireless

    Telefonzellen werden zu Gratis-Hotspots

  7. Engine

    Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

  8. Drosselung

    Ein Drittel aller Filme wird als Video-on-Demand geliehen

  9. Wikileaks

    Wau-Holland-Stiftung kann nur noch die Server bezahlen

  10. Surface Pro im Test

    Microsofts Tablet überzeugt als Notebook



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Electronic Arts: Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"
Electronic Arts
Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

Erst erklärt Electronic Arts, keine Spiele mehr für die Wii U produzieren zu wollen, nun schimpft ein leitender Entwickler über die Konsole. Immerhin: Ein anderer Publisher stärkt Nintendo den Rücken.

  1. Kein Fifa EA entwickelt nicht mehr für die Wii U
  2. Nintendo Smartphone-Apps für die Wii U
  3. Nintendo Großes Update für die Wii U verfügbar

Blackberry Z10 im Langzeittest: Tausche Android gegen Blackberry
Blackberry Z10 im Langzeittest
Tausche Android gegen Blackberry

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

  1. Smartphones Blackberry Q5 im Juli, Blackberry 10.1 wird verteilt
  2. Mobilfunk Fast drei Viertel der Smartphones laufen mit Android
  3. Blackberry-Chef "In fünf Jahren gibt es keine Tablets mehr"

Flying Wild Hog: Der Shadow Warrior kämpft wieder
Flying Wild Hog
Der Shadow Warrior kämpft wieder

Das Original stammt von 3D Realms und aus dem Jahr 1997, nun kündigt das Entwicklerstudio Flying Wild Hog eine Neuinterpretation an, die für Windows-PC und später für Next-Generation-Konsolen erscheinen soll.

  1. Homosexualität in Spielen Bug oder Feature?
  2. Strategiespiel HTML5-Version von Freeciv veröffentlicht
  3. Shadow of the Eternals 1,5 Millionen US-Dollar für vier Stunden langen Auftakt

Zum Artikel