Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
QML and Qt Creator QML and Qt Creator
Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet, DSL, Tauschbörse, Urheberrecht

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate

British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books

Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt

KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt

Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio

Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone

EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft

Wie geht es weiter mit dem Kindle?

Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN

Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel

Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T

Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Gallium 3D bringt DirectX für Linux und FreeBSD

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME


Networld / 09.01.2008 / 13:55 Trackback     Versenden     Druck 
Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen Seiten

Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen

Zwei Niederlagen für die Musikindustrie

Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internetzugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte.

Inhaber eines DSL-Anschlusses haften nicht dafür, wenn die Nutzer des Anschlusses Urheberrechtsverletzungen begehen - und sie müssen auch dafür keinen Schadensersatz leisten. Das geht aus zwei aktuellen Gerichtsurteilen hervor.

Am 20. Dezember urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (AZ 11 W 58/07), ein Familienvater hafte nicht dafür, wenn eines der Familienmitglieder urheberrechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse zur Verfügung stelle.

Zwar bestehe eine Störerhaftung, so das Gericht, etwa dann, wenn eine Person "– ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts" beitrage, zum Beispiel wenn der Inhaber eines Internetanschlusses einen anderen darüber surfen lässt. Allerdings ist die Störerhaftung nur dann gegeben, wenn der Anschluss-Inhaber seine Prüfungspflicht verletzt. Das habe der Beklagte aber nicht getan. "Eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird", befand das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

In dem Verfahren hatte ein Musikverlag eine einstweilige Verfügung gegen den Inhaber eines Internetzugangs erwirkt, weil über seinen Anschluss Musikstücke illegal in einer Tauschbörse angeboten worden waren. Der Familienvater erhob Einspruch mit der Begründung, dass kein Mitglied der sechsköpfigen Familie den Urheberrechtsverstoß begangen habe. weiter...
Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen Seiten

Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
LOL! (LOL!, 11.01.08 14:57)
Re: Anleitung für Profipowerdauersauger! (N!Ce, 10.01.08 14:05)
Re: Prekariat (MartinP, 10.01.08 13:51)
vor störerhaftung hatte ich noch nie angst (alternative, 10.01.08 08:24)
Re: Und wer haftet dann? (harl3quin, 10.01.08 08:17)
Trackback:

Filesharing Urteil: Anschlussinhaber haften nur bedingt (provider-stoerung.de, 09.01.08 21:34)

Kein Knast für die Eltern? (Wendel-Berlin.info, 09.01.08 20:46)

Schuldsharing goes Golem (SammelSchrott, 09.01.08 20:29)

Manchmal mag ich die deutsche Rechtssprechung (Strandgucker, 09.01.08 20:12)

Besitzer des Internetanschlusses nicht für Missbrauch haftbar (Das Abzocke Blog, 09.01.08 15:59)

Danke LG Hamburg! Jeder WLAN-Nutzer ein potentieller Krimineller (Tipps für Blogger, mit Blogs Geld zu verdienen, 09.01.08 14:59)

Links zum Artikel
Bookmarks:
Artikel bei Mister Wong ablegen Artikel bei Yigg ablegen Artikel bei Linkarena ablegen Artikel bei Google ablegen Artikel bei del.icio.us ablegen Artikel bei Webnews ablegen
Aktuelle Artikel

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz
Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz Mit Buzz führt Google einen neuen Weg zur Echtzeitkommunikation ein und tritt damit in Konkurrenz zu Twitter und Facebook. Mit Funktionen wie Auto-Following und einer Integration in die Inbox von Google Mail soll es leicht werden, Neuigkeiten mit anderen zu teilen und diese zu verfolgen.

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden
Belkin wird den in Entwicklung befindlichen Powerline-Standard IEEE-P1901 ebenfalls unterstützen. Die aktuellen Gigabit-Powerline- und Homeplug-AV-Adapter des Herstellers sollen mit späteren Firmware-Upgrades zu IEEE P1901 kompatibel werden.

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate
Seagates Savvio 10K.4 hat bis zu 600 GByte Speicherkapazität im 2,5-Zoll-Formfaktor. Der Hersteller bietet die Festplatte, die bis zu 141 MByte/s bewegen können, mit zwei Schnittstellen an.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden