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Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung30.000 Personen beteiligen sich an Verfassungsbeschwerde
Das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung" tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Es geht auf eine EU-Richtlinie zurück, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof klagt. Die Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Unter anderem schreibt das Gesetz die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat vor, d.h. es soll protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung
gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag (31. Dezember 2007) Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift wird auch beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse "massive Kommunikationsstörungen" in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. weiter...
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