Zypries: Keine Vorratsdaten für zivilrechtliche Zwecke
Glaubwürdigkeit des Staates ansonsten in Gefahr
Die Daten der Vorratsdatenspeicherung sollen nach Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. Der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Rechteinhaber sollen sie nicht dienen.
Die SPD-Politikerin sagte in einem Interview mit dem Focus: "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit." Die Rechteinhaber, aber auch Politiker hatten gefordert, die Daten für Schadenersatzansprüche gegen Schwarzkopierer heraus zu geben. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie in Focus.
Die Bundesjustizministerin hat nicht nur die Telekommunikationsüberwachung sondern auch andere Maßnahmen verteidigt. "Alle diese Daten darf der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat. Wenn ein Staatsanwalt einen Mord aufklären muss, kann er natürlich nachforschen, wen ein Beschuldigter mit seinem Handy angerufen hat", sagte Zypries zu Focus. "Dafür ist jedoch erstens der Verdacht auf eine schwere Straftat nötig und zweitens ein richterlicher Beschluss."
Die Online-Durchsuchung, ein Steckenpferd von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), sieht Zypries immer noch kritisch: Wenn mit Online- Durchsuchung gemeint ist, dass eine Festplatte ausgeforscht wird, muss ich fragen: welchen Sinn macht das in der Phase der präventiven Verbrechensbekämpfung?", kritisierte Zypries.






[...] Das wäre möglich, aber ich halte es für extrem un- wahrscheinlich, dass dies die...
Ob es eine Lüge ist, kann ich nicht beurteilen, aber es ist und bleibt falsch, wie hier...
Vielleicht... Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner...
Woanders bist du aber noch mieser dran. Wir haben das BESTE Rechtssystem. Jetzt kannst...
Passen würde auch-> "Stasi 2.0 wir halten sie auf dem Niveau von Höhlenmenschen" Also...
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