Vorratsdatenspeicherung: Köhler hat unterschrieben
Berliner Rechtsanwalt will einstweilige Anordnung erreichen
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, wonach es am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als verfassungswidrig und können die Einschätzung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehen.
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde gegen das gesetz einlegen, teilte der Verein mit. Dies soll zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern erfolgen.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat dem AK VDS nach mit der 160-seitigen Beschwerdeschrift beantragt, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Die Beschwerdeschrift ist online als PDF herunterzuladen. Das Bundesverfassungsgericht kann gesetzliche Normen vorläufig außer Kraft setzen (§ 32 BVerfGG).
Auch der Bad Bramstedter FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin will beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Telekommunikations-Überwachungsgesetze eingelegt, die von CDU und SPD beschlossen wurden.






Alternativen: - Schäuble - Beckstein - Köhler Bitte alle mit abstimmen. Und vor allem...
http://www.stage6.com/user/infokrieg/video/1952398/Terrorstorm-2nd-Edition-deutsch
Das ist die einzig sinnvolle Möglichkeit. Und nur, weil du keine Möglichkeit ohne...
Die VDS ist kein Schutz im Kampf gegen Terror oder KiPo wie es von der Politik erhofft...
Wie kommst du darauf, daß diese Erkenntnis keinen Wert hat? Das ist Unsinn, denn jede...
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