FDP-Politiker: Verfassungsbeschwerde gegen VDS
Bundestagsabgeordneter Jürgen Koppelin kontra VDS
Der Bad Bramstedter FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Telekommunikations-Überwachungsgesetze eingelegt, die von CDU und SPD beschlossen wurden.
Koppelin betonte, dass in Folge dieser Gesetze alle Daten eines Telefongesprächs, egal ob vom Mobiltelefon oder vom Festnetz, ebenso alle Daten, die von einem Computer ausgehen, für sechs Monate gespeichert werden. Alle Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten für sechs Monate aufzubewahren und gegebenenfalls den Verfassungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Koppelin hält die Erfassung dieser Daten aller Bürger, ob es per Telefon, Mobiltelefon, SMS oder E-Mail ist, für verfassungswidrig und will sich gegen diese "Totalregistrierung aller Bürger" wehren.
Nach Auffassung von Koppelin rechtfertigt der Kampf gegen Terrorismus nicht, dass laufend alle Daten aller Kommunikationen in Deutschland von allen Bürgern registriert werden. Auf www.abgeordnetenwatch.de sagte Dieter Wiefelspütz (SPD) schon Mitte November 2007, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun habe.
Koppelin: "Jetzt wird es gigantische Datenmengen geben, die der Staat von seinen Bürgern sammeln lässt. Mit einem Rechtsstaat ist das nicht zu vereinbaren." Wann das Verfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.






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