Interview: Wenig Unterschriften gegen Schweizer Urheberrecht
Golem.de im Gespräch mit Florian Bösch von "No Swiss DMCA"
Im Herbst 2007 hat der Schweizer Gesetzgeber eine revidierte Fassung des Urheberrechts beschlossen. Dies stößt auf Kritik. Im Wege eines fakultativen Referendums soll das Gesetz zu Fall gebracht werden. Noch fehlt allerdings der Großteil der nötigen 50.000 Unterschriften. Florian Bösch erläutert im Gespräch mit Golem.de die Kritik der Initiative "No Swiss DMCA" am neuen Gesetz.
Golem.de: Welche Rolle spielen Sie bei der Initiative "No Swiss DMCA"?
Florian Bösch: Ich bin der Initiator des angestrebten Referendums. Dabei beschäftige ich mich insbesondere mit vielen administrativen Fragen: Organisierung der Community, Bereitstellung von Community-Tools, Entgegennahme und Verwaltung der Unterschriftenbögen und versuche, die Diskussion am Laufen zu halten. Dabei verstehe ich mich als eine Art Katalysator der Debatte.
Golem.de: Was war der Ausgangspunkt? Wie sind Sie darauf gekommen, diese Initiative zu starten?
Bösch: Am 30. November 2007 gab es einen Artikel im Webzine BoingBoing, der die Gesetzesänderungen zum Thema hatte. Da bin ich darauf aufmerksam geworden. Durch meine Arbeit als Webentwickler war ich aber bereits davor schon sensibilisiert, insbesondere was das Thema DRM und Kopierschutz angeht. Diese Einschränkungen habe ich schon seit langem als kundenunfreundlich und monopolbildend wahrgenommen. Nach der Lektüre des Artikels stand für mich fest, dass ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, zu der Gesetzesänderung zu schweigen.
Golem.de: Welches sind Ihre Hauptkritikpunkte am neuen Schweizer Urheberrecht?
Bösch: Es gibt sowohl grundsätzliche als auch formale Bedenken. Grundsätzlich wird durch die Novelle einer erwiesenermaßen skrupellosen Industrie erheblich in die Hände gespielt. Die Schweizer Regierung sieht dieses Gesetz dabei zudem als Kompromiss. Es wird argumentiert, dass die Urheberindustrie im digitalen Zeitalter über Gebühr benachteiligt sei. Dieser Interpretation kann ich nicht folgen. Die Kritik richtet sich also gegen die prinzipielle Ausrichtung des Gesetzes. Nutzerinnen und Nutzer erhalten immer mehr Pflichten, demgegenüber werden der Industrie weitere Rechte eingeräumt.
Golem.de: Und aus inhaltlich-formaler Sicht?
Bösch: Dieses Gesetz ist in seiner verabschiedeten Form sehr widersprüchlich. In welcher Art und Weise die dort verankerten neuen Regelungen in der Praxis interpretiert werden, bleibt wieder den Gerichten vorbehalten. Zudem wird in dem Gesetz der rechtliche Rahmen für die Strafbarkeit der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen festgelegt. Dies stellt dann auch die Privatkopie in Frage. Diese ist aber kein Recht, sondern eine Freiheit. Die Kritik richtet sich aber auch gegen die Regelungen bei der legalen Nutzung. Der Gesetzgeber hat es verpasst, die Hersteller und Anwender von Kopierschutzsystemen in die Pflicht zu nehmen, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer eindeutig zu gewährleisten (z.B. bei Backups und der Archivkopie). Darüber hinaus finde ich viele weitere Regelungen kritikwürdig. Das Gesetz ist intransparent und führt zur Verwirrung der Konsumenten. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Unklarheiten gleichfalls der Industrie schaden.






"No swiss DMCA" - wer ausser ein paar pickligen Nerds fühlt sich denn von sowas schon...
ich hätte lieber 0% inflation und 0% zinsen
Der Anfang vom Ende, Du menschenfeindlicher Neoliberalist :-)
Ich drücke Ihnen die Daumen! Dann bekommen sie endlich einmal die Chance, ihren...
Ausserdem ist irgendwas falsch an der Unterschriftensammlung, wenn man als Schweizer auf...
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