Gerichtsbeschluss: Arcor muss Google nicht sperren

Huch Medien GmbH sieht Rückschlag für den Jugendschutz

Die Huch Medien GmbH hatte gegen Arcor beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung beantragt, die vom Gericht nun abgelehnt wurde. Arcor sollte dazu verpflichtet werden, den Zugang auf die deutsche und internationale Seite von Google zu sperren. Darüber würde Arcor seinen Kunden den Zugriff auf pornografische sowie tierpornografische Inhalte gewähren und somit gegen deutsche Jugendschutzgesetze verstoßen.

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Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main begründete die Ablehnung damit, dass Arcor "selbst keine pornografischen Schriften und/oder Bilder im Internet" bereitstelle. Arcor biete lediglich den Zugang ins Internet und "macht die dort öffentlich angebotenen Leistungen nicht selbst zugänglich". Das Gericht ließ unberücksichtigt, dass Google eine Suchmaschine betreibt und nicht primär als Anbieter von pornografischen Inhalten aktiv ist.

Noch im Oktober 2007 entschied die 6. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt am Main ganz anders: Mit einer einstweiligen Verfügung wurde Arcor dazu verpflichtet, den Zugang zum Porno-Angebot von YouPorn zu blockieren. Auch in diesem Fall bot Arcor lediglich den Zugang ins Internet, hielt aber die Daten von YouPorn nicht selbst vor. Erwirkt hatte die einstweilige Verfügung die Firma Kirchberg Logistik, die selbst in der Porno-Branche in Deutschland tätig ist und wiederholt den Zugang zu international tätigen Porno-Webseiten unterbinden lassen wollte.

Die gleiche Argumentation wie das Landgericht Frankfurt am Main im jüngsten Fall verfolgte auch das Landgericht Kiel: Kielnet sollte dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf das Angebot von YouPorn zu sperren: Nach Ansicht des Landgerichts Kiel halte Kielnet die betreffenden Seiten aber nicht auf seinem Server zum Abruf bereit und sei somit nicht für den Inhalt verantwortlich. Die Dienstleistung des Providers sei inhaltsneutral, da er Kunden lediglich den Zugang ins Internet bereitstelle.

Die Huch Medien GmbH will mit dem Vorgehen gegen Arcor auf "gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht" hinweisen. Das Unternehmen kritisiert, dass Google keine Altersverifikation vornehme, um zu verhindern, dass Minderjährige auf pornografische oder tierpornografische Bilder zugreifen können, wie es das deutsche Jugendschutzgesetz vorschreibt.

In Deutschland sei das Verbreiten von Tierpornografie strafrechtlich verboten, betont die Huch Medien GmbH in einer Pressemitteilung. Somit ergebe vor allem die Sperrung von YouPorn durch die andere Kammer des gleichen Gerichts wenig Sinn, denn YouPorn biete im Unterschied zu Google nur normale Pornografie an, jedoch keine Tierpornografie.

Der Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, Tobias Huch, sagte: "Der Beschluss des LG Frankfurt ist eine interessante Nachricht für Anbieter von Pornografie und Tierpornografie im Internet weltweit. Deren deutsche Helfer und Helfershelfer können nach Meinung des Gerichts rechtlich nicht in Anspruch genommen, der Zugang zu pornografischen Bildern kann nicht unterbunden werden. Man kann dies als Sieg der Kommunikationsfreiheit im Internet feiern, für den deutschen Jugendschutz bedeutet es aber eine schwere Schlappe."

Die Huch Medien GmbH will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und erwartet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.


HyperThome 07. Feb 2008

Ich finde es eine Frechheit, das die Zensur im achso Freien Land wie Deutschland langsam...

DelWin 18. Dez 2007

und den ganzen kram muss schäuble erst noch absegnen, um sicher zu stellen, dass man...

Kugelfisch 17. Dez 2007

Das ist doch momentan der Fall. Kein ISP wird einen Vertrag mit einem Minderjährigen...

Chomsky 16. Dez 2007

Was meinst du denn mit "gesundes Volksempfinden"?

TobiR 16. Dez 2007

Natürlich ist jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen klar, daß bei Anwendung...

Kommentieren


sumaphil.de / 17. Dez 2007

24/7 - Der Wochenrückblick (KW 50/07)

Kuroi Tenshi's darkness / 14. Dez 2007

Arcor-Kunden dürfen weiterhin Google sehen

Draussen nur Kännchen / 13. Dez 2007

Arcor muss Google nicht sperren

unnamed feelings / 13. Dez 2007

Arcor ohne google

SchnuttenSALAT / 13. Dez 2007

Auch die Vernunft kann siegen…

Tips für Blogger, um mit Blogs Geld zu verdienen / 13. Dez 2007

YouPorn feiert sich selbst mit einer Party

Kugelfisch Blog / 13. Dez 2007

Der `Jugendschutz` ist am kommen

provider-stoerung.de / 13. Dez 2007

Huch: Doch keine Google Sperre bei Arcor

h725.de / 13. Dez 2007

Huch Medien vs. Arcor

Tutsi und der tägliche Wahnsinn / 13. Dez 2007

YouPorn Verbot bestätigt, jetzt YouPorn Sperrung?



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