Schweiz: Referendum gegen neues Urheberrecht

Initiative startet Countdown für Volksabstimmung

Nachdem das Schweizer Parlament im Oktober 2007 eine novellierte Fassung des Urheberrechts verabschiedet hat, regt sich nun Widerstand. Mit einem Referendum soll das Gesetz zu Fall gebracht werden. Mehrere Gruppen und Initiativen machen gegen die Gesetzesänderung mobil. Unter dem Slogan "No Swiss DMCA" wird für ein Referendum gegen die beschlossenen Änderungen geworben.

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Dabei steht "DMCA" als Abkürzung für den "Digital Millenium Copyright Act". Durch diese umstrittene Gesetzesverschärfung wurden die Rechte der Inhaber von Urheberrechten in den USA stark ausgeweitet und die Strafen für Urheberrechtsverletzungen insbesondere im Internet deutlich erhöht. Die eidgenössische Initiative warnt nun eindringlich davor, dass in der Schweiz durch das "gefährliche Gesetz" ebenfalls eine stärkere Einschränkung der Rechte von Nutzern bevorsteht. Bislang galt das Urheberrecht in der Schweiz als vergleichsweise liberal und nutzerfreundlich. So ist zum Beispiel der Download von urheberrechtlich geschützter Musik aus P2P-Tauschbörsen legal. Lediglich das Bereitstellen, also der Upload, solcher Dateien ist mit Strafe bedroht.

Hauptkritikpunkt der Initiative bei den Änderungen im revidierten Gesetz ist ein Artikel, der den "Schutz technischer Maßnahmen" (Artikel 39a URG) regelt. Dieser Artikel wurde neu in das Schweizer Urheberrecht eingefügt. Nach der dort verankerten Regelung dürfen "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten" in Zukunft vor Ablauf der Schutzfrist des jeweiligen Werkes nicht mehr umgangen werden. Darunter fallen "Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen (Anm. Wie beispielsweise der Einsatz von DRM-Systemen zum digitalen Rechtemanagement), Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken (...) zu verhindern oder einzuschränken".

Als Tathandlung ist dabei das "Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräußern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen" und das weitere "Erbringen von Dienstleistungen", die dazu führen, dass der Kopierschutz umgangen wird, unter Strafe gestellt. Zusammengefasst ist also jedes Umgehen, jede Werbung für eine Umgehung bzw. die Hilfe bei der Umgehung grundsätzlich verboten.

Diese Regelungen gelten allerdings nicht, wenn ein Fall der "gesetzlich erlaubten Verwendung" vorliegt. Darunter fällt beispielsweise auch das private Kopieren oder die Vervielfältigung von Werken für Personen mit Behinderungen auch unter Umgehung des Kopierschutzes. Verlangt ein Berechtigter die Aufhebung der technischen Schutzmaßnahme, so ist der Anbieter verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen und den Zugang zu gewährleisten. Allerdings muss der Berechtigte dabei den Verantwortlichen für die eingebauten Schutzmaßnahmen selbst ausfindig machen. Da dies in der Praxis sehr lange dauern kann, wird diese Regelung von Gegnern der Novellierung ebenfalls kritisiert.

Das fakultative Referendum stellt einen der Grundpfeiler der so genannten halbdirekten Demokratie in der Schweiz dar. Nach Verabschiedung eines Gesetzes müssen, wenn dieses durch ein Referendum zu Fall gebracht werden soll, innerhalb einer "Referendumsfrist" von 100 Tagen die nötigen 50.000 Unterschriften vorgelegt werden. Liegen diese vor, so kann eine Volksabstimmung über das strittige Gesetz erwirkt werden. Soll dies im Fall des novellierten Urheberrechts klappen, so endet die Frist am 24. Januar 2008. Wenig Zeit für ein solch großes Vorhaben. Dies sehen auch die Initiatoren von "No Swiss DMCA" so. Man habe zu spät angefangen, die notwendigen Unterschriften zu sammeln. Allerdings bekommt das Anliegen zurzeit eine immer größere Öffentlichkeit. Die Initiative will deswegen auch nicht aufgeben. Als problematisch könnte sich allerdings erweisen, dass bislang noch keiner der großen Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen das Referendum unterstützt. Dies könnte die nötigen Unterschriften kosten. [von Philipp Otto]


Schacher Seppeli 11. Dez 2007

Nein, das ist nicht verboten, da dein Ferienvideo nicht Urheberrechtlich geschützt ist...

nugivendus 11. Dez 2007

Die Unterschriften werden durch die Wohnortsgemeinden geprüft. Darum soll auf einem Bogen...

Pear 11. Dez 2007

Versteh ich das richtig? Es ist also vergleichsweise verboten nach der Bedienung eines...

freakpants 11. Dez 2007

habch schon gesehn, da war mein kommentar aber schon geschrieben =) Ich hab das ma...

JTR 11. Dez 2007

Siehe: http://www.jtr.ch/?p=97 ;) Und glaub mir ich kenne noch einige Leute aus der...

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