Foren-Haftung: LG Hamburg besteht auf Vorab-Kontrolle

Schnelle Löschung von unzulässigen Kommentaren reicht dem LG Hamburg nicht

Das Landgericht Hamburg hatte bereits 2005 mit einem Urteil in Sachen Forenhaftung gegen Heise Online für Verwirrung und Unmut gesorgt. Seine umstrittene Rechtsauffassung hat das Gericht aber in einem aktuellen Streit zwischen der Firma Callactive und dem Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier (u.a. BildBlog) nun bestätigt. Das LG Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen Niggemeier, da dieser Kommentare in seinem Blog nicht vorab kontrolliert hat.

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Niggemeier hatte über die Firma Callactive berichtet, die für MTV seiner Ansicht nach "zweifelhafte Anrufsendungen" produziert. Sein Artikel sorgte für zahlreiche Kommentare, von denen einer "unzulässig war", so Niggemeier selbst. Er löschte den Kommentar ohne Aufforderung, allerdings zu spät - wie Callactive und das Gericht meinten. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3:37 Uhr abgegeben, Niggemeier löschte ihn am Sonntagvormittag um 11:06 Uhr.

Nach Ansicht des Gerichts hätte Niggemeier damit rechnen müssen, dass sein Blog-Eintrag zu Callactive wegen seiner Brisanz rechtswidrige Kommentare mit sich bringe. Daher sei er bei "solch brisanten Blog-Einträgen" verpflichtet, "die Kommentare vorab zu kontrollieren". Dies gelte vor allem, da auch anonyme Kommentare möglich seien, interpretiert Niggemeier die Aussagen der Richter in seinem Blog. Im Fall von Heise Online hatte das Landgericht ähnlich argumentiert.

Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich schlug Niggemeier aus. Demnach hätte er eine Unterlassungserklärung abgeben, aber nicht die Kosten der Gegenseite tragen müssen. Dies ist für Niggemeier nicht akzeptabel, denn ihm geht es ums Prinzip: "Ich finde den Gedanken schwer erträglich, dass mein Beitrag die Ursache dafür sei, dass Menschen sich provoziert fühlen, sich in unzulässiger Weise über Callactive zu äußern, und nicht das Geschäftsgebaren von Callactive selbst. Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert", so Niggemeier. Zudem sei in der Praxis "eine Abgrenzung welches Thema so brisant ist, dass eine freie Kommentarfunktion sich verbietet, und welches nicht", kaum möglich. Zudem könnten so kritisierte Unternehmen durch einen anonymen Kommentar leicht die Schließung der Kommentare erzwingen.

"Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien", befürchtet Niggemeier und steht mit dieser Befürchtung sicherlich nicht allein da.


Peekaboo 12. Dez 2007

Dazu möchte ich eine Kleinigkeit ergänzen. Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich sich...

Youssarian 12. Dez 2007

Das ist zwar richtig, doch gibt es für dieses Problem keine Lösung, die sich mit...

Youssarian 12. Dez 2007

Gar nicht. Es sei denn, dass der Forenbetreiber alle Nutzer zur Registrierung zwänge...

Youssarian 12. Dez 2007

Ja und Nein. Ja, weil bei "Internetstraftaten" grundsätzlich der Gerichtsstand vom...

Youssarian 12. Dez 2007

Das ist kein "ziviler Ungehorsam" sondern "blutige Revolution". Der Aufruf zu letzterem...

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