Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung aufhalten

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schreibt Horst Köhler

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hofft, dass Bundespräsident Horst Köhler die Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch verhindert und hat den Bundespräsidenten in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die AK Vorratsdatenspeicherung hält die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für "offensichtlich verfassungswidrig". Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.

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Nach Ansicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hätten CDU, CSU und SPD vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen. Die Bürgerrechtler führen im Schreiben an Köhler unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 an, in dem es heißt: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Nach Einschätzung der Bürgerrechtler "höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage". Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Auch würde "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt, was unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügt", heißt es in dem Brief.

Der Arbeitskreis schreibt dem Bundespräsidenten weiter, die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung decke nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen und müsse wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klagt bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.

Das Schreiben an den Bundespräsidenten vom 4. Dezember 2007 hat der AK Vorratsdatenspeicherung unter vorratsdatenspeicherung.de veröffentlicht.


usw. 05. Dez 2007

und wenn dann der bekannte des verdächtigen verdächtig ist, was ist mit den bekannten des...

Illu23 05. Dez 2007

Da gibt es aber noch was anderes. Es muss ja nicht Schaeuble sein! Frueher war es halt...

Unbrauchbar 05. Dez 2007

Was ist wenn ALLE User in Mailheadern, auf Websiten etc. Terrorbegriffe unterbringen...

meyerm 05. Dez 2007

Bitte nicht vergessen vorher auf der Webseite sich zu "registrieren".

Tantalus 05. Dez 2007

Das wird ja immer besser. Ich hab mal den offenen Brief an die Bundesanwaltschaft...

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