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Arcor soll nun auch Google sperrenVorwurf: Google verbreitet pornografische Inhalte
Die Huch Medien GmbH betreibt selbst ein pornografisches Internetangebot und stört sich daran, dass über google.de und google.com der Zugriff auf pornografische Schriften ohne jegliche Zugangsbeschränkung sowie sogar auf tierpornografische Inhalte möglich sei. Entsprechende Bilder würden bei der Bildersuche direkt auf Googles Webseiten angezeigt, heißt es in dem Golem.de vorliegenden Antrag. Dabei dränge sich der "Verdacht systematisch begangener
schwerer Straftaten auf den Webseiten www.google.de und www.google.com" auf.
Huch Medien habe Arcor aufgefordert, die Websites von Google zu sperren. Innerhalb der gesetzten Frist von einer Woche habe Arcor das nicht umgesetzt, so dass Huch Medien am 28. November 2007 einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellte. Die eigenen Chancen schätzt Tobias C. Huch, Geschäftsführer der Huch Medien GmbH, als gut ein, das Gericht müsse nur seiner eigenen Argumentation im Fall YouPorn folgen. Im Oktober 2007 hatte die Firma Kirchberg Logistik eine einstweilige Verfügung gegen Arcor erwirkt, durch die der Internet-Provider verpflichtet wurde, den Zugang auf YouPorn zu blockieren. Damit wolle das in der Porno-Branche tätige in Deutschland sitzende Unternehmen den Zugang zu international tätigen Porno-Webseiten unterbinden. Huch Medien sehe den gestellten Antrag als Protestaktion, um auf die Absurdität dieses Vorgehens aufmerksam zu machen. Anders als das Landgericht Frankfurt am Main hatte indes das Landgericht Kiel in einem ähnlichen Fall entschieden: Dabei sollte Kielnet den Zugriff auf das Angebot von YouPorn sperren: Nach Ansicht des Landgerichts Kiel halte Kielnet die betreffenden Seiten nicht auf ihrem Server zum Abruf bereit und sei somit nicht für den Inhalt verantwortlich. Die Dienstleistung des Providers sei inhaltsneutral, da er Kunden lediglich den Zugang ins Internet bereitstelle. Huch Medien ist der §184c des Strafgesetzbuches (StGB) ("Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste") ein Dorn im Auge: "Einfache Pornografie ist nachweislich nicht jugendgefährdend und daher klage ich auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den §184c StGB". Vor dem Hintergrund deutscher Sperrungen "stehe es Deutschland nicht zu, China zu kritisieren. Man denke an das Glashaus und die Panzerfaust". (ji)
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