Gericht: Das iPhone bleibt exklusiv bei T-Mobile (Update)

Apple-Handy ab sofort wieder nur mit Vertrag und SIM-Lock verfügbar

Die durch Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile vom 12. November 2007 wurde vom Hamburger Landgericht aufgehoben. Damit darf T-Mobile das Apple-Handy wieder wie bisher vermarkten - also mit Vertragsbindung und mit SIM-Lock, so dass es nur im T-Mobile-Netz verwendet werden kann.

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Die Richter am Hamburger Landgericht hatten nach der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2007 nicht erkennen können, inwiefern das Vermarktungsmodell des iPhones gegen Kartellrecht verstoße, berichtet die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. Auch sei nicht ersichtlich, inwiefern T-Mobile gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen habe.

Somit darf T-Mobile das iPhone ab sofort wieder ausschließlich zum Preis von 399,- Euro anbieten und das Apple-Handy mit einem von drei T-Mobile-Tarifen mit einer Laufzeit von jeweils 24 Monaten koppeln. Ferner darf das iPhone einen SIM-Lock aufweisen, so dass SIM-Karten anderer Netzbetreiber in dem Mobiltelefon nicht funktionieren und die Käufer dazu gezwungen werden, in Deutschland über das Netz von T-Mobile zu telefonieren. Allerdings will T-Mobile den iPhone-Käufern nach Ablauf des 2-Jahres-Vertrages die Option anbieten, den SIM-Lock kostenlos zu entfernen.

Aufgrund der einstweiligen Verfügung musste T-Mobile das iPhone auch ohne Vertrag verkaufen und verlangte dann 999,- Euro dafür. Zudem ließ sich der SIM-Lock in dem Mobiltelefon entfernen. Dieses Angebot wird T-Mobile nun - wie angekündigt - nicht weiter anbieten.

Vodafone hatte bereits erklärt, dass der Netzbetreiber keine weiteren juristischen Schritte gegen T-Mobile plant, falls die einstweilige Verfügung aufgehoben wird und Vodafone das Verfahren verliert. Debitel hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die iPhone-Vermarktung durch T-Mobile eingereicht. Diese prüft nun, ob T-Mobile gegen die erteilte Mobilfunklizenz verstößt. Nach Debitel-Ansicht sehen die Lizenzbestimmungen vor, dass T-Mobile seine Kunden beim Wechsel zu anderen Netzbetreibern oder Dienstleistern nicht behindern dürfe. Dies geschehe aber durch den SIM-Lock im iPhone.

Nachtrag vom 4. Dezember 2007 um 15:45 Uhr:
Entgegen der bisherigen Position von Vodafone will der Netzbetreiber prüfen, ob weiter juristisch gegen T-Mobile vorgegangen wird. Vodafone hält es weiterhin für verbraucherfeindlich, wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen.


netneo 05. Dez 2007

Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Nachdem in den USA das iPhone schon wieder günstiger...

lulu23 05. Dez 2007

RaiseLee 05. Dez 2007

Microsoft darf ihren eigenen "Mediaplayer" nicht mit ihrem eigenen Betriebsystem bundeln...

netneo 05. Dez 2007

Das aktuelle iPhone hat DEFINITIV kein UMTS sondern geht über Edge online, was...

lulu23 05. Dez 2007

Ja, und Americaner auch und Engländer auch und Franzosen auch. Hallo? Gehts noch? Wieso...

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document.write("Markus Tressl"); / 04. Dez 2007

iPhone bleibt exklusiv in Deutschland, krallt sich Marktanteile

provider-stoerung.de / 04. Dez 2007

Say goodbye to Free iPhone

Gilly's playground / 04. Dez 2007

Medienecho 04.12.2007

alles was bewegt / 04. Dez 2007

iPhone: Vodaphone das war wohl nix

Stefan Jung / 04. Dez 2007

Au weia oder doch nicht?

www.tutsi.de / 04. Dez 2007

iPhone per Gerichtsbeschluss zu T-Mobile

Blogjoy.de / 04. Dez 2007

Apple iPhone weiterhin nur bei T-Mobile

ischroedi.de / 04. Dez 2007

Iphone nur bei T-Mobil

m4gic.net - your source for mobile devices / 04. Dez 2007

Landgericht Hamburg: iPhone bleibt exklusiv bei T-Mobile

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