Modchips für Wii: Nintendo mahnt ab

Betroffene Händler sollen Lieferanten nennen

Ein Jahr nach der Markteinführung der Konsole "Wii" beginnt nach Microsoft und Sony nun auch Nintendo damit, Anbieter von Modchips für seine aktuelle Konsole abzumahnen. Anbieter der Chips erhalten ein anwaltliches Schreiben, das unter anderem auch fordert, die mit den umstrittenen Produkten erzielten Umsätze und Gewinne zu nennen sowie die Lieferanten anzugeben.

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Die Abmahnungen, deren Kosten und Streitwert nicht bekannt sind, erreichten Ende November 2007 unter anderem Modchip-Versender wie Videogamediscont, Gametop, Xtrem Tuner, The Gamers World und Cheap Chip. Bei Letzteren ist das anonymisierte Schreiben (RAR-Archiv) auch einzusehen. Demnach verschickt eine Münchner Kanzlei die Abmahnungen im Auftrag der Nintendo of America, Inc.

Der US-Ableger der japanischen Nintendo stellt die üblichen Forderungen: Der Vertrieb von Modchips und damit ausgerüsteten Konsolen soll eingestellt werden, zudem seien Chips wie umgebaute Konsolen zu vernichten. Zusätzlich sollen die Abgemahnten aber auch ihre Lieferanten sowie Umsatz und Gewinn durch den Verkauf der umstrittenen Produkte nennen. Andernfalls soll gegen die Händler Klage erhoben werden. Die Anwälte berufen sich auf den Paragrafen 95a des Urheberrechts, der unter anderem die Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen zum Umgehen einer Kopiersperre unter Strafe stellt.

Zusätzlich sieht Nintendo aber auch noch seine Marken "Wii" und "Nintendo Wii" nach Paragraf 24, Absatz 2 des Markengesetzes beschädigt, unter anderem durch den Verkauf von Konsolen mit eingebautem Modchip. In ihrem zweieinhalb Seiten langen Schreiben argumentieren die Anwälte auch gegen häufig vorgebrachte Einwände gegen die Kriminalisierung von Modchips: "Es ist ein offenes Geheimnis, dass für weite Kreise des hier maßgeblichen Verkehrs der Begriff 'Sicherheitskopie' nur ein Tarnbegriff für Raubkopien ist. Es besteht auch kein Bedürfnis für den Kunden, Sicherungskopien herzustellen, da es Nintendos Politik entspricht, im Rahmen der Gewährleistung schadhafte Spiele zu reparieren oder zu ersetzen."

Als dritten Punkt neben Urheber- und Markengesetz führen die Abmahner auch an, dass der Verkauf von Modchips wettbewerbswidrig sei. Sie zitieren dabei mehrere Urteile von Oberlandesgerichten, die allerdings aus den Jahren 1984 und 1990 stammen. Mit den aktuellen Abmahnungen ist eine neue Runde im Streit um die Frage eröffnet, ob Modchips illegal sind. Zwar hatte bereits im Juni 2007 Sony einstweilige Verfügungen gegen Modchip-Händler erwirken lassen, ein rechtskräftiges Urteil über die Technik an sich steht aber weiterhin aus.


So ist es 26. Jun 2008

Richtig. Er kann so lange und so viel er will an seiner Wii rumbasteln (oder die seiner...

Mittwoch 15. Dez 2007

Ja und? Er hat nichts verbotenes getan.

Flying Circus 14. Dez 2007

Gewährleistung != Garantie. Bei Gewährleistung greift nach 6 Monaten die...

darKing 14. Dez 2007

Wieso sollte eine Firma denn nicht "nur" 12 Monate Garantie geben, nur weil in Dtl. 24...

dadude 12. Dez 2007

aber die 30 euro hat man dem spieler mit utopischer hw-ausstattung GERNE abgenommen...

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