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Vorratsdaten für Rechteinhaber sind "unerträglich"Bundesbeauftragter für den Datenschutz kritisiert Pläne des Bundesrats
Folgt der Bundesrat der Empfehlung seines Rechtsausschusses, so wird der Gesetzentwurf zur Novelle des "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" durchgewinkt. Zugleich wird aber darauf gedrängt, im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" Rechteinhabern den Zugriff auf diese Daten
einzuräumen.
Diese Pläne stoßen beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar auf scharfe Kritik: "Der Bundesrat würde sich bei dem aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin schon äußerst problematischen Gesetzentwurf für eine unerträgliche Verschärfung stark machen. Der Zugriff auf die gemäß der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Telekommunikationsdaten muss für zivilrechtliche Zwecke tabu sein", so Schaar. Schaar appelliert daher an den Gesetzgeber, "auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses - erstmals zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen - zu verzichten. Es wäre völlig unakzeptabel, wenn Daten, deren zwangsweise Speicherung mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründet wird, nun auf breiter Basis für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genutzt würden". Die Musik- und Filmindustrie müsse selbst dafür sorgen, dass durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle unrechtmäßiger Nutzung die Grundlage entzogen wird. (ji)
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