![]() |
Stellenmarkt
Microsoft SQL Server Consultant (m/w)
Systemspezialist/in IT-Virtualisierung
Teamleiter/in SAP HCM (m/w) NewsletteraboVerwandte ThemenVerwandte ArtikelLinkverbot: Verfassungbeschwerde von Heise nicht angenommen Umstrittene Verlinkung bei Online-Berichterstattung Link-Verbot: Heise kündigt Verfassungsbeschwerde an Letzte MeldungenSolarflugzeug: Solar Impulse plant Rundflug über der Westschweiz Paul Otellini: Intel will erst die Fernseher, dann die Smartphones Amie Street: Amazon kauft soziale Musikdownloadplattform Kinect: Neues Bundle und neue Spiele angekündigt Touch Device: Mobiltelefon bekommt akustischen Touchscreen Norton Antivirus 2011: Neue Version des Virenscanners bringt mehr Sicherheit CouchDB: CouchOne Mobile für den mobilen Markt iOS 4.1: Game Center, HDR-Fotos und schnelleres iPhone 3G Amazon EC2: Mikroinstanzen zum kleinen Preis Trend Micro: Übernahme des Antivirenherstellers möglich Binary Planting: Einschleusen von EXE-Dateien möglich Rock Band 3: Video zeigt Keyboard in Aktion ARM: Cortex-A15 mit vier Kernen und 2,5 GHz Adobe Reader und Acrobat: Gefährliches Sicherheitsleck wird ausgenutzt Pentax: Einsteiger-Spiegelreflexkamera K-r mit ISO 25.600 Nikon: Coolpix S80 mit OLED-Touchscreen und HD-Filmfunktion SD Association: SD-Karten sollen künftig 300 MByte pro Sekunde übertragen LaCie: Minifestplatte mit USB 3.0 Mobiler Browser: Opera Mini 5.1 für Windows Mobile ist da Google Instant: Suchergebnisse kommen sofort Acta: Erneut konsolidierter Vertragstext durchgesickert Kein Downgrade mehr: Ende Oktober ist bei Dell Schluss mit Windows XP Urteil: EU-Gerichtshof kippt deutsches Glücksspielmonopol Nintendo-Designer: Die nächste Konsole wird wieder ganz anders iTunes 10: Lösbare Mediaserver-Probleme Willow Garage: Bierholender Roboter kommt auf den Markt Datenbanken: Redis 2.0.0 führt Kommandoblöcke aus HTML5: Mozilla sucht Browserspiele Fast 100 MBit/s: O2 schaltet LTE-Netz in München früher an Apple: Sicherheitspatches für Safari 4 und 5 Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de. |
|||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
Endet die Pressefreiheit beim Setzen von Links?Landgericht München untersagt Heise Link auf Slysoft
Links auf illegale Software, z.B. zur Umgehung von Kopierschutzsystemen, seien nicht zulässig, so das Credo der Musikindustrie, deren Argumentation das Landgericht München auch im Hauptsacheverfahren folgte. Zuvor hatte das Gericht schon im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Heise untersagt, auf die Firma Slysoft zu verlinken, die mit AnyDVD eine Software zum Umgehen von Kopierschutzsystemen anbietet. Das Oberlandesgericht hatte diese vorläufige Entscheidung
bestätigt, eine Verfassungsbeschwerde von Heise gegen diese Entscheidung war nicht zur Entscheidung zugelassen worden.
Damit war die Sache aber noch längst nicht abschließend geklärt, vielmehr begann nun das eigentliche Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht München (Az: 21 O 6742/07 vom 14.11.2007) nach Angaben der Musikindustrie entschied, dass Internetlinks nicht zulässig seien, die auf illegale Software verweisen. In der Urteilsbegründung heißt es dazu, dass das "Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann". Der Verlag sieht in dem Verbot der Linksetzung eine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit. Die Musikindustrie zeigt sich erfreut über die Einschränkung der Pressefreiheit: "Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird", kommentiert Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), das Münchner Urteil. Ein Link wird dabei als Aufforderung zum illegalen Handeln gesehen. (ji)
Aktuelle Artikel
Solarflugzeug
Paul Otellini
Amie Street
|
||||||||||||||||||||||||

