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Networld / 23.11.2007 / 15:32 Trackback     Versenden     Druck 

Gericht: Provider muss keine Pornoseiten sperren

Einstweilige Verfügung von Kirchberg Logistik abgelehnt

Das Landgericht Kiel hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den schleswig-holsteinischen Provider Kielnet abgelehnt. Die Firma Kirchberg Logistik hatte verlangt, dass Kielnet den Zugriff auf verschiedene Porno-Dienste blockieren müsse, weil der Provider gegen geltende Jugendschutzgesetze verstoße. Das Landgericht Frankfurt hatte Arcor in einem ähnlichen Fall dazu verpflichtet, den Zugriff auf Porno-Seiten zu sperren.

Das Landgericht Kiel erklärte in seiner Entscheidung (AZ.: 14 O 125/07), dass Kielnet als Zugangsanbieter nicht dazu verpflichtet werden könne, den Zugriff auf bestimmte IP-Adressen zu sperren. Denn der Provider sei nicht für die beklagten Verstöße gegen die Jugendschutzauflagen verantwortlich. Kirchberg Logistik hatte gefordert, dass Kielnet den Zugriff auf die Webseiten YouPorn.com und Privatamateure.com aus Gründen des Jugendschutzes blockieren müsse. In der Sache entschied das Gericht nur zu dem Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung in Bezug auf YouPorn.com.

Nach Ansicht des Gerichts halte Kielnet die betreffenden Seiten nicht auf ihrem Server zum Abruf bereit und sei somit nicht für den Inhalt verantwortlich. Die Dienstleistung des Providers sei inhaltsneutral, da er Kunden lediglich den Zugang ins Internet bereitstelle.

Im Fall von Privatamateure.com konnte das Gericht keine Eilbedürftigkeit erkennen. Denn Kirchberg Logistic habe mindestens seit Juli 2007 gewusst, dass das betreffende Webangebot über Kielnet erreichbar sei, aber den Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung erst am 1. Oktober 2007 gestellt. Damit sei die im Wettbewerbsrecht angesetzte Frist von vier Wochen längst verstrichen gewesen.

Kirchberg Logistik betreibt in Deutschland die Online-Videothek sexyfilms.de und verspricht dabei, die Jugendschutzauflagen in Deutschland einzuhalten. Die Firma versuchte bereits in der Vergangenheit, den Zugang zu international tätigen Porno-Webseiten zu verhindern. Im Oktober 2007 wurde der Provider Arcor vom Landgericht Frankfurt am Main dazu verpflichtet, den Zugang auf YouPorn.com zu blockieren, weil die Seite nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entspreche. Arcor blockiert den Aufruf der Domain über einen DNS-Filter, was leicht zu umgehen ist, nachdem zuvor eine Sperrung anhand von IP-Adressen zu unerwünschten Nebeneffekten führte. (ip)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Jugendschutz ist keine Zensur (Flying Circus, 27.11.07 16:18)
Re: Jugendschutz ist keine Zensur (rogerB, 27.11.07 16:14)
Re: Jugendschutz ist keine Zensur (EricD, 27.11.07 11:50)
Re: Jugendschutz ist keine Zensur (rogerB, 27.11.07 11:21)
Re: Jugendschutz ist keine Zensur (rogerB, 27.11.07 11:17)
Trackback:

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Porno-Krise: Kielnet siegt gegen sexyfilms.de (provider-stoerung.de, 24.11.07 15:18)

LG Kiel entscheidet gegen Netzzensur und den Missbrauch des Jugendschutzes (Kugelfisch Blog, 23.11.07 19:40)

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