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Creative Commons - NDR bietet Inhalte zur freien Nutzung anTV-Beiträge von Zapp und extra 3 zur Einbindung in nichtkommerzielle Websites
Allerdings geht der NDR dabei eher vorsichtig vor und setzt auf eine eher restriktive Creative-Commons-Lizenz: Sie erlaubt es Internetusern, die Beiträge bei Nennung der Quelle NDR zu nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten und ihrerseits öffentlich zugänglich zu machen, nicht aber diese zu verändern oder kommerziell zu nutzen. Die Videos von Zapp und extra 3 können also in private Homepages oder Blogs eingebunden werden.
"Die Inhalte, die wir im Netz zur Verfügung stellen, haben unsere Zuschauer über die Rundfunkgebühr bereits bezahlt. Weil wir über das Internet speziell junge Zielgruppen erreichen, ist der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen für uns besonders interessant. Auf diese Weise tragen wir veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung", kommentiert NDR-Intendant Prof. Jobst Plog. Für Volker Herres, NDR-Programmdirektor Fernsehen, geht es um eine möglichst hohe Verbreitung der Inhalte: "Wir wollen die Menschen mit unseren Angeboten erreichen - auf welchem Weg dies geschieht, ist sekundär. Den extra-3-Film von Olivia Jones auf dem NPD-Parteitag haben beispielsweise alleine bei YouTube weit mehr als 250.000 angesehen. Das ist toll. Und vielleicht schaltet der eine oder andere beim nächsten Mal direkt das Original ein." Darüber hinaus will der NDR bestimmte Artikel unter einer "Creative-Commons-Lizenz" anbieten. (ji)
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