Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung

Besserer Schutz von Geheimnisträgern oder schwarzer Tag für Bürgerrechte?

Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland".

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betont, mit dem geplanten Gesetz werde lediglich eine europäische Richtlinie umgesetzt, gegen die sich Deutschland zur Wehr gesetzt habe. Es würden nur Daten gespeichert, die schon zur Abrechnung gespeichert würden, mit einer Ausnahme: Bei Flatrate-Nutzern müssen künftig ebenfalls die Nutzungsdaten gespeichert werden, was bisher nicht notwendig war. Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sei Deutschland nicht auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat, vielmehr würden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um schwerste Straftaten aufzuklären, so Zypries.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jörg van Essen widersprach der Darstellung von Zypries. Der Gesetzentwurf gehe weiter als die entsprechende EU-Richtlinie und sei abzulehnen, da die verdachtunabhängige Speicherung der Telekommunikationsdaten verfassungswidrig sei. Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) argumentiert entsprechend: Es sei unstreitig, dass aus den zu erhebenden Daten Kommunikationsprofile erstellt werden können.

Reichstag bei Nacht (Foto: Andreas Donath)
Reichstag bei Nacht (Foto: Andreas Donath)

Anders sieht dies Siegfried Kauder (CDU/CSU), denn es gehe eben nicht um die Überwachung der Kommunikation, sondern nur der entsprechenden Verbindungsdaten. Diese seien durchaus geeignet, Terroristen ausfindig zu machen, was schon jetzt in Einzelfällen geschehe. Besondere Berufsgruppen wie Strafverteidiger, Journalisten und Abgeordnete seien durch das neue Gesetz besser geschützt als zuvor. Es gehe nicht darum, einen gläsernen Bürger zu schaffen, sondern lediglich einen "gläsernen Verbrecher". Einen Verstoß gegen das Grundgesetz macht Kauder in der Vorratsdatenspeicherung nicht aus, die vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit gesetzten Grenzen seien in dem Gesetz berücksichtigt.

Dem wiederum widerspricht Jan Korte (Die Linke) und weist darauf hin, dass es eben nicht zulässig sei, Daten auf Vorrat zu speichern, die den Kern des persönlichen Lebens betreffen. Und dieser Kern des persönlichen Lebens sei in einem Telefonat eben nicht klar abzugrenzen und so werde sich die Vorratsdatenspeicherung auf die alltägliche Kommunikation der Menschen auswirken. Angesichts der zu speichernden Datenmengen seien weitere Begehrlichkeiten programmiert.

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Youssarian 13. Nov 2007

Wie kommst Du darauf, dass "Surfprofile" erstellt würden? Dass dies im Rahmen der...

Captain 13. Nov 2007

ja, zum Beispiel die zentrale Gehaltsdatenbank, die Ende 2009 kommenn soll, natürlich...

Captain 13. Nov 2007

wer ist denn Google mit seinen paar Postfächern, immerhin geht es um die Daten von ca...

Herb 13. Nov 2007

Sorry, aber es ist vollkommen falsch, "Rechts" mit "Nazis" gleichzusetzen. Und da das...

Captain 13. Nov 2007

so ist es...

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