Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung

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Für Jerzy Montag (Bündnis 90/ Die Grünen) ist heute ein "schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland". Montag verweist unter anderem auf die Einschränkung der Pressefreiheit durch das Gesetz. Er räumt zwar ein, dass der Gesetzentwurf in einigen kleinen Einzelheiten Vorteile gegenüber der aktuellen Gesetzeslage biete, der Informantenschutz von Journalisten durch das Gesetz jedoch ausgehöhlt würde.

Wie ein "Rumpelstilzchen" sei Montag aufgetreten, kritisiert Klaus-Uwe Benneter (SPD) und unterstreicht wie zuvor Siegfried Kauder Aspekte des Gesetztes, die eine Verbesserung des Schutzes z.B. von Journalisten mit sich bringen. Zudem betont er den Auftrag an die Politik, für eine innere Sicherheit zu sorgen und dafür sei die Vorratsdatenspeicherung bei erheblichen Straftaten ein zulässiges und zielführendes Mittel. Die allgemeinen Datenspeicherung auf Vorrat erfolge bei den Telekommunikationsunternehmen und die Zugriffe seien nur mit Zustimmung eines Richters möglich.

Auch wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, ist in dieser Frage das letzte Wort noch nicht gesprochen. Vor allem das Bundesverfassungsgericht könnte die Vorratsdatenspeicherung noch stoppen: Bereits 7.000 Personen haben angekündigt, gemeinsam Verfassungsbeschwerde einzulegen, um zu klären, ob die Speicherung aller Kommunikationsdaten auf Vorrat gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. Zudem ist beim Europäischen Gerichtshof noch eine Klage von Irland gegen die entsprechende EU-Richtlinie anhängig.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen. SPD, CDU und CSU hätten das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht.

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat "erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit" der "generellen und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten". Zwar orientiere sich das Gesetz an der in der EG-Richtlinie vorgegebenen Mindestspeicherungsfrist, in verschiedener Hinsicht gehe das Gesetz allerdings über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. "Insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Damit wird den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet", mahnt Schaar.

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Youssarian 13. Nov 2007

Wie kommst Du darauf, dass "Surfprofile" erstellt würden? Dass dies im Rahmen der...

Captain 13. Nov 2007

ja, zum Beispiel die zentrale Gehaltsdatenbank, die Ende 2009 kommenn soll, natürlich...

Captain 13. Nov 2007

wer ist denn Google mit seinen paar Postfächern, immerhin geht es um die Daten von ca...

Herb 13. Nov 2007

Sorry, aber es ist vollkommen falsch, "Rechts" mit "Nazis" gleichzusetzen. Und da das...

Captain 13. Nov 2007

so ist es...

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