Britische Gewerbeaufsicht: Vorgehen gegen illegale Software

Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl

Nach einer Änderung am britischen Urhebergesetz ist die britische Gewerbeaufsicht verpflichtet, Anzeigen auf den Einsatz nicht lizenzierter Software in Unternehmen nachzugehen. Die "Vereinigung gegen Software-Diebstahl" hat erste Durchsuchungen noch in diesem Monat angekündigt.

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Seit einer Anfang April 2007 in Kraft getretenen Änderung im Urheberrechtsgesetz sind die lokalen Zweigstellen der britischen Gewerbeaufsicht verpflichtet, gegen Verstöße gegen das Urheberrecht in Unternehmen vorzugehen. Dazu haben sie unter anderem das Recht, verdeckte Testkäufe durchzuführen und Räumlichkeiten ohne gerichtliche Anordnung zu betreten und zu durchsuchen. Werden Verstöße gegen das Urheberrecht festgestellt, drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Die britische "Vereinigung gegen Software-Diebstahl" (Federation Against Software Theft, kurz FAST) hat noch für November erste Durchsuchungen in Unternehmen angekündigt. FAST ist ein 1984 von Softwareherstellern gegründetes Unternehmen, das den Auftrag hat, gegen Einsatz und Verbreitung nicht lizenzierter Softwarekopien vorzugehen.

Die neuen Kompetenzen der Gewerbeaufsicht wurden in der Folge des im vergangenen Jahr veröffentlichten Gowers-Reports eingeführt. Der ehemalige Journalist und Financial-Times-Redakteur Andrew Gowers hatte im Auftrag der britischen Regierung die Aktualität und Reichweite des britischen Systems zum Schutz geistigen Eigentums untersucht. Gowers hatte in seinem Abschlussbericht empfohlen, "der Gewerbeaufsicht die Macht zu geben und die Pflicht aufzuerlegen, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen". Zugleich sollte die Zusammenarbeit der Gewerbeaufsicht mit dem Patentamt und der Wettbewerbsaufsicht verbessert werden, "um sicherzustellen, dass Wettbewerb und Schutz geistigen Eigentums zusammen wettbewerbsstarke und innovative Märkte zum Nutzen der Verbraucher fördern". Als Grund für die neue Aufgabenzuweisung an die Gewerbeaufsicht führt der Gowers-Report die hohen Kosten für die Durchsetzung von Rechten auf dem Weg des Zivilverfahrens an. [von Robert A. Gehring]


Moby 09. Nov 2007

um die Seife für Bob aufzuheben, hat aber zuspät das Grinsen der USA übersehen. ;) Aber...

Leonidas 08. Nov 2007

Das lohnt sich doch jetzt bei deren Ordnungsamt anzufangen, "Hinweisen" nachzugehen...

hec 08. Nov 2007

also irgendwie bin ich echt froh in österreich zu leben da können die ohne...

e-user 08. Nov 2007

Software ist auch bloß Mathematik, Algorithmen etc. und diese lässt/lassen sich ohne...

Ideos 08. Nov 2007

Brauchen wir in D auch unbedingt und zwar für Privatpersonen. Bei der Gelegenheit kann...

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Jan Schejbal / 15. Nov 2007

Urheberlobbyrecht

Compyblog / 08. Nov 2007

ComPod To Go - 08.11.2007



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