Second Life: Virtualien-Händler verklagen 'Raubkopierer'

Virtuelle Haut, doch realer Schaden

Sechs Second-Life-Händler haben vor einem New Yorker Gericht Klage gegen insgesamt elf Beklagte erhoben, die viele nicht autorisierte Kopien von virtuellen Produkten der Kläger in Second Life […] verkauft haben" sollen. Den Beklagten wird außerdem Markenrechtsverletzung und Verschwörung vorgeworfen. Die Kläger fordern Schadensersatz und Unterlassung.

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Die Kläger - Eros LLC, Linda Baca, Teasa Copprue, Shannon Grei, Kasi Lewis und De Designs - verdienen in Second Life mit der Herstellung und dem Verkauf von virtuellen Sexpsielzeugen, virtuellen Häuten, virtueller Kleidung und ähnlichen Dingen. Die Geschäfte laufen gut, die Unternehmen florieren. Da die virtuelle Währung Linden-Dollar in echte US-Dollar konvertierbar ist, erwirtschaften die Kläger reale Gewinne.

Die Beklagten sollen unerlaubt Kopien der virtuellen Produkte hergestellt und diese billiger als die kostspieligen Vorlagen verkauft haben. Das schädige die Geschäfte der Kläger, die dem Treiben Einhalt gebieten wollen und Klage eingereicht haben, berichtet die Washington Post. In ihrer Klage werfen sie dem Second-Life-Bewohner Rase Kenzo - richtiger Name Thomas Simon - sowie weiteren zehn, nicht identifizierten Second-Life-Bürgern eine Verletzung des US-amerikanischen Urheberrechts vor. Sie fordern von den Beklagten Schadensersatz. Außerdem sollen sie ihre vermeintlich illegalen Aktivitäten einstellen.

Anders als in den meisten virtuellen Welten überlassen die Betreiber Linden Labs den Nutzern ihres Angebots die Urheberrechte an den von den Nutzern geschaffenen, virtuellen Gegenständen. Der Handel mit ihnen ist nicht illegal, erzielte Gewinne lassen sich in reale US-Dollars umwandeln. Das lockt Kopierer an, die sich Sicherheitslücken in der Linden-Labs-Software zunutze machten, um unerlaubt Kopien unter anderem vom "SexGen Platinum Base Unit v4.01" und vom "SexGen Platinum+Diamond Base v5.01" anzulegen, die sie dann verkauften. Der Beklagte Thomas Simon verteidigt sich laut Washington Post unter anderem mit dem Argument, dass Second Life ja nur ein Spiel sei. Darüber hinaus wären die Kläger an die Beweisstücke gelangt, indem sie unbefugt Fotos in seinem virtuellen Haus gemacht hätten. Diese "Beweisstücke" sollten im Prozess nicht zugelassen werden.

Die Klage nahm ihren Anfang in einem Verfahren, das die auf die Herstellung virtueller Sexspielzeuge spezialisierte Firma Eros LLC Anfang Juli 2007 gegen einen Avatar namens Volkov Catteneo anstrengte. Mit der Beteiligung weiterer Second-Life-Unternehmer und Beschuldigter hat sich der Streit zu einem möglichen Präzedenzfall ausgeweitet. Sein Ausgang könnte maßgeblich für die zukünftigen Verhältnisse in virtuellen Welten sein. [von Robert A. Gehring]


Torrid Luna 30. Nov 2007

Support, das weiss doch jeder^^ Cheers, Torrid

ThadMiller 06. Nov 2007

Der virtuelle Besitz solcher Bilder IN SL ist eine Straftat. Wieso realer Besitz? Die...

Klaas 05. Nov 2007

Nein, der reale Besitz in digitaler Form ist die Straftat. Doch es existiert, aber nur...

ThadMiller 05. Nov 2007

Ich fasse zusammen: Der virtuelle Besitzt solcher Bilder IN SL ist eine Straftat. Ein...

Klaas 02. Nov 2007

Ganz einfach, dann macht er sich im RL für den Besitz und die Verbreitung von...

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Das Open Source Weblog / 30. Okt 2007

Second Life – die zweite

Das Open Source Weblog / 30. Okt 2007

Second life und die virtuellen Sexspielzeuge

molli123 ihm sein blog / 30. Okt 2007

Virtuelles Raubkopieren ist auch verboten



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