HP muss Windows-Preis zurück erstatten
Italienisches Gericht entschied gegen Computerhersteller
In Italien hat ein Gericht entschieden, dass HP einem PC-Käufer den Preis für die mitgelieferte, aber von ihm nicht genutzte Microsoft-Software erstatten muss. HP hatte dies zuvor abgelehnt.
Der Käufer hatte ein Compaq-Notebook erworben, das mit Windows XP und Works ausgeliefert wurde, berichten italienische Medien. Laut dem beiliegenden Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) sollten sich Anwender, die dem Vertrag nicht zustimmen, an den PC-Anbieter zwecks Rückerstattung wenden. Dies tat der Käufer und schrieb HP an.
Das Unternehmen lehnte die Forderung zwar ab, wurde nun aber von einem italienischen Gericht verurteilt. Der Notebook-Käufer erhielt so 90,- Euro für Windows sowie 50,- Euro für Works zurück.
Im September 2007 fällte ein französisches Gericht ein ähnliches Urteil. In diesem Fall wurde Acer verurteilt und musste ebenfalls den Preis für Windows und Works erstatten.






Ganz schön dämlich dein Posting
In Deutschland kannst Du Lizenzen beliebig verkaufen - sogar nur die Lizenz ohne CD oder...
Genau, und auf ANfrage auf ohne Motherboard, ohne Netzteil, ohne Grafikkarte, ohne...
Ich kaufe auch kein Windows bei MS, sondern ich kaufe 1 Produkt bei HP. HP hat sich für...
Es reicht auch ein Haartrockner, dieser erreicht nicht so hohe Temperaturen, verflüssigt...
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