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Kanadische Online-Musikbibliothek geschlossenStreit um Ablauf von Schutzfristen
Der Musikverlag Universal Edition beauftragte eine kanadische Anwaltskanzlei damit, gegen das IMSLP vorzugehen. In einem Abmahnungsschreiben PDF wird der Student Xiao-Guang Guo (Pseudonym Feldmahler), Betreiber des IMSLP, aufgefordert, entweder das Online-Angebot der Noten ganz einzustellen oder Filter zu installieren, die nationale Urheberrechte durchsetzen.
Da sich Feldmahler mangels Ressourcen weder in der Lage sieht, auf rechtlichem Wege gegen die Forderung vorzugehen, noch die geforderten Filter zu installieren, hat er das IMSLP-Angebot geschlossen. In einem offenen Brief auf der Homepage des Projekts erläutert er seine Entscheidung: "Statt jetzt herumzulavieren und die Website früher oder später doch schließen zu müssen, halte ich es für besser, jetzt einen
Schlussstrich zu ziehen und die Anstrengungen der IMSLP-Unterstützer nicht weiter zu vergeuden."
Universal Edition reklamiert für sich, die Urheberrechte an den Noten für Werke von Bela Bartók, Alban Berg, Gustav Mahler und anderen Komponisten zu besitzen. Diese Rechte verfallen nach kanadischem Urheberrecht 50 Jahre nach dem Tode der Komponisten, nach österreichischem Urheberrecht aber erst 70 Jahre nach dem Tode. In voller Übereinstimmung mit kanadischem Recht hatte das ausschließlich von Freiwilligen betriebene IMSLP die Noten, die nach kanadischem Recht gemeinfrei geworden waren, das heißt, deren Urheberrechte abgelaufen waren, online gestellt. Die Noten wurden mit Hinweisen auf die Rechtslage versehen und die Nutzer aufgefordert, die jeweiligen Urheberrechtsgesetze in ihren Ländern zu beachten. Diese Maßnahmen genügten Universal Edition aber nicht. Der kanadische Urheberrechtsexperte Michael Geist sieht in seinem Blog Universal Edition im Unrecht: "In diesem besonderen Fall fordert Universal Edition, dass die Site IP-Adressen filtert, um Ausländer auszuschließen, weil ansonsten sowohl europäisches als auch kanadisches Urheberrecht verletzt würden. Es fällt schwer, die Behauptung als wahr anzusehen, hat doch das oberste kanadische Gericht entschieden, dass Sites wie IMSLP davon ausgehen dürfen, dass ihre Nutzungsbestimmungen eingehalten werden und sie daher nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können. Die Site operierte in Kanada gesetzestreu und es gibt hier keine Verpflichtung, Ausländer auszuschließen. Was die Lage in Europa betrifft, verkäme die Idee der Public Domain zu einem reinen Offline-Konzept, sollte Universal Edition Recht haben. Werke dürften erst dann online veröffentlicht werden, nachdem die weltweit am längsten gültigen Urheberrechte abgelaufen wären. Das kann nicht richtig sein. Kanada hat sich für eine Schutzfrist entschieden, die seinen internationalen Verpflichtungen entspricht. Jeder Versuch - wie im vorliegenden Fall -, längere Schutzfristen zu importieren, sollte nicht nur zurückgewiesen, sondern als Urheberrechtsmissbrauch behandelt werden." [von Robert A. Gehring] (js)
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