Bayerisches Landeskriminalamt hört Internet-Telefonate ab

Spähprogramme setzen vor der Verschlüsselung an

Kurz bevor sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dieser Woche mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz und damit erstmals mit den Online-Durchsuchungen befassen wird, droht der Großen Koalition im Streit um das Fahndungsinstrument eine neue Front: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervorgeht, setzt der Zollfahndungsdienst derzeit in zwei Fällen die gleiche umstrittene Technik ein.

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Allerdings wird die Maßnahme nicht durchgeführt, um Festplatten Verdächtiger auszulesen, sondern um ihre verschlüsselten Internet-Telefonate zu überwachen. Gleichzeitig bestätigt auch das bayerische Landeskriminalamt, dass es seit diesem Sommer in mehreren Fällen auf Computern Verdächtiger Programme installiert habe, um VoIP-Gespräche abzufangen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte die Online-Durchsuchung von Computern im April 2007 bis auf weiteres wegen einer fehlenden Gesetzesgrundlage gestoppt. Wie sich nun herausstellt, werden die Spähprogramme bei Internet-Telefonaten aber weiter genutzt, um sie noch vor der Verschlüsselung, also an der Quelle, abhören zu können - nach der Verschlüsselung ist bei gängigen Programmen wie dem weitverbreiteten Skype eine Überwachung kaum noch möglich. Technische Informationen liefert der Spiegel-Bericht oder die Antwort der Bundesregierung nicht.

Nach Ansicht des Innenministeriums ist diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, rechtlich gedeckt, berichtet der Spiegel. Da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle, gelte dafür die gleiche Grundlage wie für das Abhören von Festnetz- oder Handy-Telefonaten. Auch alle dazu notwendigen Eingriffe - hier nun das Installieren eines Trojaners - seien daher abgesichert, schreibt das Blatt. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, meldet daran allerdings nun ebenso wie die FDP erhebliche Zweifel an. "Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage", meinte Wiefelspütz; gedeckt sei nur das Abhorchen der Internet-Telefonate, nicht aber der Eingriff, der dies ermögliche, zitiert ihn der Spiegel.

Bei der CDU befürchtet man, die SPD könnte die oben beschriebenen Probleme bei der Internet-Telefonie mit dem bei der Online-Durchsuchung verknüpfen, um ihre Verhandlungsposition zu verbessern, so der Spiegel.

Nach einem Bericht von Tagesschau.de hat das bayerische Landeskriminalamt (LKA) den Bericht zurückgewiesen und behauptet, keine Trojaner mit Lauschsoftware zum Abhören von Internet-Telefonaten auf privaten PCs zu installieren. Man habe aber schon rund zehn VoIP-Gespräche abgehört, allerdings nicht auf dem Rechner des Abgehörten.


SADisFaction 09. Okt 2007

Danke. Dem ist nix hinzuzufügen... Gruss SADisFaction

:-) 09. Okt 2007

"Wollt ihr die totale Überwachung?" "JAAAAAAAAAA!"

:-) 09. Okt 2007

Die Zeiten, wo das Opfer auf dem Boden liegt und die Polizei dann mit den Ermittlungen...

BSDDaemon 09. Okt 2007

Wenn man es dem BND durchgehen lässt dann wollen die darunter auch das Volk kontrollieren...

sw 09. Okt 2007

Stimmt - das lässt sich vorher nicht unbedingt sagen, ob sie zum Einsatz kommen. Ob aber...

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