UK: Schlüsselübergabe oder Gefängnis

RIPA Teil III in Kraft getreten

Seit gestern gilt in England die Pflicht zur Übergabe von Schlüsseln für verschlüsselte Daten, wenn die Polizei danach verlangt, berichtet die PC World. Bei Verweigerung droht eine Gefängnisstrafe zwischen zwei und fünf Jahren.

Anzeige

Noch vor den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York war in England ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerverbrechen erlassen worden. Der Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) von 2000 gab den Strafverfolgungsbehörden eine Fülle neuer Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, darunter neue Abhörbefugnisse und solche zum Einsatz verdeckter Ermittler.

Die britische Regierung unter Ex-Premier Tony Blair setzte im RIPA unter Verweis auf die intensive Nutzung von Verschlüsselungstechnologien durch die vom Gesetz adressierten Schwerverbrecher auch einen heiß umstrittenen "Abschnitt 49" durch, der nun zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Abschnitt 49 enthält Bestimmungen zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation und verschlüsselter Daten. Im Kern enthält Abschnitt 49 Bestimmungen dazu, unter welchen Umständen Bürger dazu gezwungen werden können, die Schlüssel zu ihren verschlüsselten Daten an berechtigte Behörden auszuhändigen. Die Verweigerung der Schlüsselübergabe ist laut Abschnitt 49 eine Straftat, auf die Gefängnis steht.

Um an die Schlüssel zu gelangen, benötigen die Behörden "die angemessene Erlaubnis einer richterlichen Autorität, des Polizeipräsidenten, des Zollpräsidenten oder einer Person, die im Rang eines Brigadiers oder höher steht", wie es im RIPA heißt. Mit einer solchen Erlaubnis ausgestattet, können die Behörden dann dem oder der Betroffenen in folgenden Fällen eine "Abschnitt-49-Benachrichtigung" schicken: "im Interesse der nationalen Sicherheit; zur Verhinderung oder Aufdeckung eines Verbrechens; im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens des UK; um Behörden die effektive Durchführung einer gesetzlichen Handlung oder Pflicht zu ermöglichen". In den meisten Fällen soll statt der Schlüsselübergabe auch die Übergabe des Klartextes von Kommunikationsinhalten und anderen Daten genügen.

Zur Frage, wer davon betroffen sein könnte, wird ausgeführt: "Benachrichtigungen können möglicherweise an eine Vielzahl von Individuen, Körperschaften und Organisationen versandt werden."

Die Behörden sollen im Einzelfall abwägen, welche zeitlichen Fristen zu setzen sind und ob eine Schlüssel- statt der Klartextübergabe notwendig ist. Die Weigerung, der Forderung der Behörden nachzukommen, kann mit bis zu zwei Jahren, "in Fällen, die die nationale Sicherheit betreffen", mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

In seinen FAQs zu Abschnitt 49 geht das britische Innenministerium auch auf die Sorgen der BlackBerry-Nutzer aus der Geschäftswelt ein. Auf die Frage, ob die beim BlackBerry automatisch stattfindende Verschlüsselung der Datenübertragung vom RIPA betroffen sein könnte, wird geantwortet: "Nein. Der RIPA gilt nur im Vereinigten Königreich. Das Gesetz gilt nur für Daten, die im Vereinigten Königreich gespeichert werden und nicht bloß auf der Durchreise sind. Verschlüsselte Inhalte von einem BlackBerry, die das Vereinigte Königreich passieren, sind lediglich auf der Durchreise und werden nie kopiert oder gespeichert. Deshalb fallen sie nicht unter den RIPA."

Diese Argumentation ist durchaus überraschend, denn wie ein BlackBerry ohne zumindest zeitweilige Speicherung im Hauptspeicher Daten entschlüsseln können soll, verraten die Behörden nicht. [von Robert A. Gehring]


Der Kaiser 23. Nov 2008

Herr X, warum haben sie vor das Land zu verlassen?

STASIGEGNER 16. Okt 2007

Also es ist ja wohl ein Witz andauernd die gleiche sch**sse zu hören wenn es um...

Ein... 08. Okt 2007

Sicher könnte man sagen "rechtschaffende" Bürger haben nichts zu befürchten. Frage ist...

Rigor Mortis 05. Okt 2007

Vergiss nicht China und das sogenannte demokratische Russland...

RigorMortis 05. Okt 2007

Schick doch all Deine Daten praeventiv zur Gestapo - ups, sorry, die heissen ja...

Kommentieren


Compyblog / 02. Okt 2007

ComPod To Go - 02.10.2007

Seite 2 / 02. Okt 2007

Nemo tenetur se ipsum accusare

Dummschwatzen leichtgemacht / 02. Okt 2007

hosen runter!!

datenhafen / 02. Okt 2007

Total unbedenklich



Anzeige
  1. IT-Spezialist/in Informationssicherheit
    LEW TelNet GmbH, Augsburg
  2. Operations Analyst (m/w) für die Web Betreuung
    Siemens AG, München
  3. Bereichsleiter (m/w) Beratung
    F+L SYSTEM AG, Altstätten (Schweiz)
  4. Ingenieur für Prüfstandsbau sowie anschl. Planung & Durchführung von Engineering- und Freigabetests (m/w)
    Brunel GmbH, Offenbach am Main

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  2. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  3. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  4. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen

  5. Test X-Plane 10

    Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 214 | letzter Beitrag 12.02. 20:12

  2. Kommentare: 149 | letzter Beitrag 02:13 Uhr

  3. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 12.02. 10:35

  4. Kommentare: 98 | letzter Beitrag 01:54 Uhr

  5. Kommentare: 88 | letzter Beitrag 12.02. 23:06

Mehr


  1. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen

  2. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  3. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  4. Nach Hackerangriff

    Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down

  5. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  6. Nasa

    Mögliche Etatkürzungen gefährden Mars-Erforschung

  7. Golem.de guckt

    Zuckerberg und Assange

  8. Steam-Hack

    Einbrecher könnten Kreditkartendaten kopiert haben

  9. HTTPS gesperrt

    Iran weitet Internetzensur aus

  10. Paypal-Konkurrent

    Dwolla will seine Dienste weltweit anbieten



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Prozessorgerüchte: Haswell mit fünfmal schnellerer Grafik als Sandy Bridge?
Prozessorgerüchte
Haswell mit fünfmal schnellerer Grafik als Sandy Bridge?

Für seine nächste komplett neue CPU-Architektur Haswell plant Intel unbestätigten Angaben zufolge verschiedene Grafikkerne. Der schnellste, Codename GT3, soll fünfmal so schnell wie die HD Graphics 3000 der aktuellen Sandy-Bridge-Prozessoren arbeiten.

  1. Transactional Memory Intels Haswell kommt 2013 mit neuer Speicherverwaltung

Streaming-Client: Google bereitet eigenen Hifi-Netzwerkplayer vor
Streaming-Client
Google bereitet eigenen Hifi-Netzwerkplayer vor

Google soll noch in diesem Jahr einen Hifi-Netzwerkplayer auf den Markt bringen, der die Marke Google tragen wird. Der Google-Streaming-Client soll auf Android basieren.

  1. Iconic Panoramavideos mit dem Galaxy Nexus
  2. Dune HD Pro Zerteilte Blu-ray-Unterhaltungszentrale
  3. Electronic Drum Machine Shirt Das Anziehschlagzeug für unterwegs

Apple-Tablet: iPad 3 wird angeblich in der ersten Märzwoche vorgestellt
Apple-Tablet
iPad 3 wird angeblich in der ersten Märzwoche vorgestellt

Nicht im Februar, aber Anfang März wird Apple sein nächstes iPad vorstellen, meldet All Things Digital, das Blog des Wall Street Journal.

  1. QXGA-Display iPad 3 mit 2.048 x 1.536 Pixeln?
  2. Gerüchte iPad 3 mit LTE, Quad-Core-CPU und Retina-Display
  3. Apple Künftige iPads vermutlich mit IGZO-LCDs

  1. Re: early adopters sind satt

    GeDevil | 02:13

  2. Re: Ich bin mir sicher es liegt an Metro-UI!

    GeDevil | 02:08

  3. Re: Wie lange will Apple das noch machen bei dem...

    GeDevil | 01:54

  4. Re: 41% Marktanteil.

    anybody | 01:53

  5. Re: wieder nur Trivialpatente...

    RipClaw | 01:33


  1. 14:09

  2. 13:59

  3. 13:52

  4. 21:30

  5. 19:49

  6. 14:35

  7. 14:30

  8. 13:27


Zum Artikel