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Urteil untersagt Aufzeichnung von IP-Adressen im LogfilePatrick Breyer gegen Speicherung von IP-Adressen in Webserver-Logfiles
Bereits am 27. März 2007 hatte das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Initiiert hatte die Klage der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt
IP-Adressen stört. Die Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermögliche es, "das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen", so Breyer. Er sieht durch die Aufzeichnung der Logfiles mit IP-Adressen sein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" verletzt.
In dem nun rechtskräftigen Urteil sieht Breyer eine Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weiterhin üblich sei. Patrick Breyer stellt auf seiner Internetseite Daten-Speicherung.de eine Musterklage bereit, "mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung seiner Internetnutzung wehren kann". Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat, kritisiert Breyer die übliche Aufzeichnung von Webserver-Logfiles. Breyer fordert "alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum Jahresende abzustellen". Andernfalls müssten weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Den Text des Urteils des Landgerichts Berlin (AZ 23 S 3/07) hat Patrick Breyer unter daten-speicherung.de veröffentlicht. Das Bundesjustizministerium erstellt laut Breyer inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Nutzung seines Internetportals, also ohne Aufzeichnung von IP-Adressen. (ji)
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