Musikindustrie muss erneut Anwaltsgebühren übernehmen

Richter erteilt scharfe Verwarnung wegen unberechtigter Klagen

Im Fall der zu Unrecht von der Musikindustrie verklagten Tanya Andersen hat ein Richter entschieden, dass die Musikindustrie für Andersens Anwaltskosten aufzukommen hat. Zugleich sandte der Richter ein Warnsignal an die Musikindustrie, die ihnen vom Copyright-Gesetz zugesprochenen Rechte nicht zu missbrauchen.

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Tanya Andersen ist Mutter einer zehnjährigen Tochter und Sozialhilfeempfängerin. Anfang 2005 war sie von einer Reihe von Musikfirmen, darunter Atlantic und BMG, mit dem Vorwurf der illegalen Verbreitung von 1.046 Musikstücken im Internet verklagt worden. Zuvor hatte sich Andersen, die alle Vorwürfe bestritt, geweigert, gegen Zahlung einer Entschädigung den Fall außergerichtlich beizulegen. Ihr Anwalt erhob stattdessen in ihrem Auftrag Gegenklage.

Die Musikfirmen versuchten dann, die damals siebenjährige Tochter von Andersen zu vernehmen. Ein Gericht erklärte die Vernehmung für zulässig. Die Musikfirmen warfen der Tochter vor, unter anderem Titel wie "Dope Nose", "Bullet In The Head" und "Shake That Ass Bitch" heruntergeladen zu haben.

Andersens Anwalt gelang es schließlich, nachzuweisen, dass der Internetzugang, von dem die Musikindustrie behauptete, dass er von Andersens Computer aus zum Dateitausch benutzt worden sei, einem Mann gehörte, der fast 200 Meilen entfernt von Andersen lebte. Alles, was es dazu brauchte, war eine Google-Suche. Erst Monate später beschlossen die Musikfirmen, ihre Klage fallen zu lassen. Bis dahin hatte Andersens Verteidigung, an der sich die Electronic Frontier Foundation beteiligt hat, bereits zehntausende Dollar gekostet.

Andersen klagte gegen die Musikfirmen und forderte, dass diese ihre Anwaltsgebühren übernehmen sollten. Dagegen wehrten sich die Musikfirmen und verloren - Richter Donald C. Ashmanskas verurteilte sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren. Er begründete sein Urteil zum einen damit, dass der Rechtsstreit nicht von Andersen ausgegangen sei und die Musikindustrie bei der Klage ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Darüber hinaus will er sein Urteil ausdrücklich als Warnung verstanden wissen:

"Welche Gründe auch immer die Kläger dazu bewogen haben mögen, diesen Fall in der von ihnen gewählten Form zu verfolgen, können wir im Lichte der vom Copyright-Gesetz bestimmten Grenzen nicht feststellen, dass das Vorgehen angemessen war ... Solch ein Vorgehen muss wegen des möglichen Abschreckungseffekts, den es für den öffentlichen Zugang zu kreativen Werken haben könnte, verhindert werden. Würde sich ein solches Vorgehen einbürgern, ist anzunehmen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit zögern würden, kreative Werke im Internet zu verbreiten, unabhängig davon, ob sie dabei das Urheberrecht verletzen würden, oder ob es um Fälle gehen würde, auf die das Urheberrecht keine Anwendung findet. Rechteinhaber im Allgemeinen und diese Kläger im Besonderen sollten daran gehindert werden, jemanden in der Weise wie hier geschehen zu verklagen."

Tanya Andersen hat mittlerweile eine Sammelklage gegen die betreffenden Musikfirmen eingereicht, in der sie ihnen "illegales, fehlerhaftes und fahrlässiges Verhalten" vorwirft. [von Robert A. Gehring]


DK 01. Okt 2007

Er redet gerade von dem unterschied eines SEIN menschen und des HABEN menschen, haben...

Hornyboy 26. Sep 2007

Irgendwie versteht man nix was da steht... Sorry :D

ThadMiller 25. Sep 2007

lol Mit Sicherheit! ACK

^Andreas... 25. Sep 2007

of the world as we know it - and i feel fine... R.E.M.

Nam Eztub Abib 25. Sep 2007

Hahaha :D Ich hab nur entsprechend Geantwortet! :P

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Compyblog / 24. Sep 2007

ComPod To Go - 24.09.2007



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