![]() |
Stellenmarkt
Mitarbeiter/in Systemmanagement
Spezialist Qualitätssicherung / Abnahme Oracle SOA-Services (m/w)
Developer Web & Portal (m/w) NewsletteraboVerwandte ThemenPolitik/Recht, Internet, Office-Suite, Google Verwandte ArtikelGoogle distanziert sich von eigenen AGB Text & Tabellen - Alle Inhalte gehören Google Googles Online-Office mit Ordnern und neuer Oberfläche Letzte Meldungen600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft Wie geht es weiter mit dem Kindle? Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen Amazons S3 lernt Versionierung Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update) Gallium 3D bringt DirectX für Linux und FreeBSD IBMs Power7 - bis zu acht Kerne, 32 Threads und 4,1 GHz Bundesregierung will löschen statt sperren Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de. |
||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||
Googles AGB von Text & Tabellen weiterhin unverändertUnklar, wann Google die fragwürdigen Textstellen in den AGB aktualisiert
Unter Punkt 11 der deutschen AGB zu Googles Text & Tabellen heißt es weiterhin: "Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen
Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte."
Vor genau einer Woche kommentierte Google die AGB folgendermaßen: "Google wird kein Dokument in Google Text & Tabellen anders verwenden als es der Anwender freigegeben hat." Zudem beanspruche Google keinerlei Eigentumsrechte oder Kontrolle an den mit Google Text & Tabellen erstellten Inhalten, versicherte der Konzern weiter. Diese Stellungnahme ist nun eine Woche alt, aber die fraglichen AGB hat Google seitdem nicht korrigiert. Allerdings stehen die Beteuerungen von Google weiterhin in starkem Widerspruch zu dem, womit sich der Nutzer einverstanden erklärt hat. Denn deutsche Nutzer mussten diesen AGB zustimmen, als sie sich bei Text & Tabellen angemeldet haben. Und dies bedeutet, dass sich Google hat genehmigen lassen, alle über die Online-Textverarbeitung und -Tabellenkalkulation eingegebenen Daten nach Belieben für eigene Zwecke zu verwenden. Das schließt auch die Veröffentlichung privater Daten ein. Der Kommentar von Google lässt vermuten, dass es sich bei den deutschen AGB um einen gravierenden Übersetzungsfehler handelt. Denn die "Terms of Services" von Text & Tabellen in den USA weist explizit darauf hin, dass Google nur dann die eingestellten Daten nach Belieben verwendet, wenn diese zuvor vom Nutzer für die Allgemeinheit freigegeben wurden. Über das Online-Office lassen sich Dokumente für andere einsehen, wenn dies vom Urheber aktiviert wurde. (ip)
Aktuelle Artikel
600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate
British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books
Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt
|
|||||||||||||||||||

